Universität Wien

030240 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2017W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 12.10. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 19.10. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 09.11. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 16.11. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 23.11. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 30.11. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 07.12. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 14.12. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 14.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 11.01. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 18.01. 08:00 - 09:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 24.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Inhalt der LV umfasst ein theoretisches Grundwissen des Allgemeinen Teils I und des Besonderen Teils I, das sinnerfassende Lesen von Sachverhalten und Tatbeständen, das selbständige Lösen von Fällen sowie das Formulieren von schriftlichen Falllösungen.

Ausgehend von einer theoretischen Einführung in das jeweilige Thema werden in jeder Einheit Fälle mit den TeilnehmerInnen besprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt in Form von zwei schriftlichen Klausurn. Bei den Klausuren werden schwerpunktmäßig die im Laufe des Semesters zu erwerbende Kompetenz zur Lösung einfacher strafrechtlicher Fälle überprüft.

Von den TeilnehmerInnen wird die selbständige Vorbereitung des Inhalts der jeweiligen LV-Einheiten erwartet. Die regelmäßige Vorbereitung und Mitarbeit für die bzw. in den LV-Einheiten wird überprüft und findet im Rahmen der Mitarbeitsleistung Eingang in die Gesamtbeurteilung. Zur Vorbereitung werden die jeweiligen Kapitelangeben in den Lehrunterlagen vorab bekanntgegeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung!

Es gibt zwei schriftliche Klausuren.
Die Endnote setzt sich zu 75 % aus den Klausurnoten und zu 25 % aus der Mitarbeitsnote zusammen.
Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie die wichtigsten Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte)

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15