030240 KU Diskriminierungsschutz - Implementierung, Bewusstsein und Argumentationstechnik (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2020 23:59
Details
max. 22 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
8.10.2020 U17 Juridicum, Schottenbastei von 10.00 - 16.30
9.10.2020, HS 7 UZA II, Althanstraße 14 von 9.45 -16.30
12.10.2020 HS 9, Oskar-Morgenstern Platz von 13.15 – 18.15
- Donnerstag 08.10. 10:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive Mitarbeit, mündliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel der Lehrveranstaltung soll es sein, unter aktiver Mitarbeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Blick zu schärfen für unterschiedliche Gleichheitsvorstellungen und deren Auswirkungen (Universalismus, Kulturrelativismus, Multikulturalismus und Kosmopolitismus), für offene und versteckte Formen von Diskriminierung, für Bedingungen einer effektiven Implementierung von rechtlichem Diskriminierungsschutz und für die rechtspolitische Reichweite der Regelungen. Eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Lage soll in eine Perspektivenentwicklung münden.
Prüfungsstoff
Ein einführender Workshop und ein intensives Argumentationstraining sollen die Studierenden befähigen, die eigenen Denkmuster zu überprüfen und die Handlungsfähigkeit auf der argumentativen Ebene zu erhöhen.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Die Analyse von Regelungen aus dem geltenden Gleichbehandlungsrecht soll rechtspolitische Spielräume aufzeigen. Darüber hinaus werden im Kurs gemeinsam die Bedingungen erarbeitet, um von einer gesetzlichen Regelung zu einer guten Umsetzung der gesetzlichen Regelung in der Praxis zu kommen.Schließlich soll die gegenwärtige Lage im Gleichbehandlungsbereich bewertet werden und es sollen Perspektiven für eine Weiterentwicklung entworfen werden.