Universität Wien

030241 SE Seminar aus Öffentlichem Recht (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

Bei der Vorbesprechung ist ein Thema bekannt zu geben!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die weiteren Termine finden im Dezember und Januar statt und werden bei der Vorbesprechung mit den Studierenden vereinbart.

Montag 09.10. 18:45 - 20:00 Digital (Vorbesprechung)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, von Ihnen ausgewählte Themen rund um das öffentliche Recht wissenschaftlich aufzuarbeiten, während Sie Input und Feedback direkt aus der Praxis erhalten. Es wird bewusst kein Schwerpunkt gesetzt, da jegliche Themen des öffentlichen Rechts in diesem Seminar akzeptiert werden - idealerweise befassen sich die Arbeiten mit aktuellen Problematiken. Das Mitwirken von Christian Schmelz und Alexander Hiersche bietet den Studierenden die Möglichkeit von der Erfahrung zweier TOP Praktiker zu profitieren.
Während die Studierenden ein selbst ausgewähltes bzw mit Unterstützung erarbeitetes Thema aufarbeiten, sollten Präsentations- und Vortragstechnik vertieft werden, während auch die schriftliche wissenschaftliche Arbeitstechnik angewendet wird.
Die weiteren Termine werden in der Vorbesprechung vereinbart, um die Teilnahme möglichst flexibel zu gestalten.

Christian Schmelz:
Hon.-Prof. Dr. Christian Schmelz ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, einer der größten und renommiertesten Law Firmen Österreichs. Er ist ua im Redaktionsteam der führenden österreichischen Zeitschrift ecolex.

Alexander Hiersche:
Dr. Alexander Hiersche, LL.M. ist Partner bei Haslinger Nagele Rechtsanwälte, eine der führenden top Kanzleien Österreichs. Das Kartell- und Beihilfenrecht gehört zu seinen Tätigkeitsschwerpunkte, wobei er jüngst einen starken Fokus auf mit der Digitalisierung einhergehende Rechtsfragen legt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Jede*r Teilnehmer*in gibt in der Vorbesprechung das Thema bekannt - bei Bedarf werden Themen zur Auswahl gestellt. Jede*r Teilnehmer*in hält im Rahmen des Seminars ein Referat, zu dem anschließend diskutiert wird. Am Ende des Seminars ist eine schriftliche Arbeit zu diesem Thema abzugeben.

Wenn die Arbeit als Seminararbeit approbiert werden sollte, muss diese 50.000 Zeichen umfassen. Es können dieses Semester auch kürzere Arbeiten (etwa 10 Seiten) verfasst werden, die folglich nicht als Seminararbeit eingereicht werden können - in dem Fall erhalten Sie lediglich eine Note für die Lehrveranstaltung.

Eine Abgabe der Arbeit ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab


Relevant für die Note sind: Referat und schriftliche Arbeit.

Das Seminar ist grundsätzlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen – es werden jedoch auch Studierende aufgenommen, die noch keine öffentlich-rechtliche Prüfung absolviert haben.

Prüfungsstoff

Die Grundlage der Benotung sind: Vorträge, Diskussion, Verfassen einer Seminararbeit

Literatur

Literatur richtet sich individuell nach dem jeweiligen Thema des Referats

Hilfestellung:
- Abkürzungs- und Zitierregeln AZR /samt Abkürzungsverzeichnis), Peter Dax, Gerhard Hopf, Elisabeth Maier
- SchreibGuide Jus, Konrath
- Juristische Textwerkstatt Verständlich Schreiben mit System, Daniel Damjanovic


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 17.10.2023 12:26