030251 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht II (8) (2009W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
am 19. Oktober findet eine Doppelstunde (bis 20 Uhr) statt!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 12.09.2009 00:15 bis Mo 28.09.2009 23:59
- Abmeldung bis So 18.10.2009 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 19.10. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 30.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.12. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 14.12. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 11.01. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.01. 17:00 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Am Ende des Semesters werden zwei schriftliche Klausuren (à 90 Minuten; erster Termin voraussichtlich Mitte Dezember 2009; zweiter Termin voraussichtlich Mitte Jänner 2010) angeboten, bei denen ein Fall aus dem Themengebiet der Pflichtübung II zu lösen ist.
Für einen positiven Abschluss (= Übungszeugnis) reicht eine mit zumindest genügendem Erfolg absolvierte Klausur.
Die zweite Klausur steht nur jenen StudentInnen offen, deren erste Klausur negativ bewertet wurde oder welche die erste Arbeit versäumt haben.
Für einen positiven Abschluss (= Übungszeugnis) reicht eine mit zumindest genügendem Erfolg absolvierte Klausur.
Die zweite Klausur steht nur jenen StudentInnen offen, deren erste Klausur negativ bewertet wurde oder welche die erste Arbeit versäumt haben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, einen Zugang zu den Themenbereichen Strafprozessrecht und Sanktionenrecht (AT II) zu finden und an Hand von Übungsbeispielen zu vertiefen.Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtübung Strafrecht I. Die dort vermittelten Kenntnisse des materiellen Strafrechts (AT I + BT) werden in der nunmehrigen Lehrveranstaltung vorausgesetzt.Bei dieser Pflichtübung besteht Anwesenheitspflicht, d.h.: Bis auf zwei Übungstermine müssen die StudentInnen an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Aus welchen Gründen zwei Termine nicht wahrgenommen werden, ist nicht von Bedeutung. Wer allerdings mehr als zwei Übungseinheiten versäumt, ist von der Teilnahme an den Klausuren ausgeschlossen und wird - sofern keine rechtzeitige Abmeldung erfolgt ist - negativ benotet.Eine Abmeldung ist nur bis zum 31. Oktober 2009 möglich; die Abmeldung ist schriftlich an das Institut für Strafrecht, Schenkenstraße 8 - 10, 1010 Wien, Frau Nunner zu schicken.
Prüfungsstoff
Zu Beginn der Lehrveranstaltung werden Übungsfälle zur Verfügung gestellt, die von den StudentInnen in den Übungseinheiten gelöst werden sollen.
Zu jedem Fall werden die wichtigsten Fragen aufgelistet, sodass sich die Übungsteilnehmer entsprechend vorbereiten können.
Zu jedem Fall werden die wichtigsten Fragen aufgelistet, sodass sich die Übungsteilnehmer entsprechend vorbereiten können.
Literatur
Stefan Seiler Strafprozessrecht 9. Auflage
Oskar Maleczky Strafrecht Allgemeiner Teil II 12. Auflage
Oskar Maleczky Strafrecht Allgemeiner Teil II 12. Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Sanktionen bzw Reaktionen auf Straftaten