Universität Wien

030251 KU Introduction to Japanese Law (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 20.03. 15:30 - 17:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 27.03. 15:30 - 17:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 03.04. 15:30 - 17:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 05.05. 10:30 - 12:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 08.05. 15:30 - 17:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 15.05. 15:30 - 17:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, einen ersten Überblick zu ausgewählten Materien des japanischen Rechts zu gewinnen, wobei das Hauptaugenmerk auf dem Zivilrecht liegt. Daneben werden grundsätzliche Fragen in den Bereichen Verfassungsrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht skizziert. Abgerundet wird die Lehrveranstaltung durch eine Besprechung transnational relevanter Fragen. Für die Aufarbeitung der Inhalte wird neben den unter Punkt "Literatur" angeführten Materialien auch relevante Judikatur sowie Gesetzestexte herangezogen.
Die LV wird in englischer Sprache abgehalten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

2 schriftliche Tests (Auswahlfragen), mündliche Mitarbeit

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 100 Punkte erreichen. Die beiden Tests umfassen jeweils 40 Punkte, die begleitende Mitarbeit bis zu 20 Punkte (max. in Summe 15 Punkte Wortmeldungen / 5 Punkte Präsentation). Limit für die positive Absolvierung der LV: 51 Punkte. Details folgen in der LV!

Achtung: Ein Fernbleiben der ersten Einheit bedeutet automatische Abmeldung!

Im Falle einer negativen Beurteilung gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit (Stoff: Gesamte LV).

Prüfungsstoff

- Grundlagen des Japanischen Rechts im Allgemeinen (insb. Geschichte, Quellen, juristische Berufe, Recht im Alltag) (2-3 LE)
- Verfassungsrecht in Grundzügen (1-2 LE)
- Zivilrecht (3-4 LE)
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht in Grundzügen (1-2 LE)
- Arbeitsrecht in Grundzügen (1-2 LE)
- Internationale Aspekte (1-2 LE)

Literatur

- Oda, Japanese Law 3rd edition (2009), 1-284; 381-405; 443-463
(- Folien)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 06.05.2022 00:15