Universität Wien

030258 KU Programmieren für Jurist*innen (2020W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 18 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermin: 13.01.2021

  • Mittwoch 14.10. 16:00 - 19:15 Digital
  • Mittwoch 21.10. 16:00 - 19:15 Digital
  • Mittwoch 28.10. 16:00 - 19:15 Digital
  • Mittwoch 04.11. 16:00 - 19:15 Digital
  • Mittwoch 11.11. 16:00 - 19:15 Digital
  • Mittwoch 02.12. 16:00 - 19:15 Digital
  • Mittwoch 09.12. 16:00 - 19:15 Digital
  • Mittwoch 16.12. 16:00 - 19:15 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand der Programmiersprache “Python” werden den Studierenden die Grundsätze des Schreibens von Programmcode beigebracht. Nach theoretischem Input zu Beginn der jeweiligen Lehreinheit wird das erlernte Wissen innerhalb der Präsenzstunden und bei der individuellen Bearbeitung von Hausaufgaben von den Studierenden selbst angewendet.

Der Kurs zielt nicht darauf ab, den Studierenden ein möglichst breites Python-spezifisches Programmierwissen beizubringen, wenn auch mit Ende des Kurses, die Studierenden fähig sein werden, ein einfaches Programm selbst schreiben zu können. Vielmehr wird den Kursteilnehmer*innen, abstrahiert von der konkret verwendeten Programmiersprache, die Systematik und Funktionsweise des Programmierens vermittelt.

Aufbauend auf diesem Wissen wird dessen Bedeutung für die Rechtswissenschaften aufgezeigt, wobei die Relevanz für (zukünftige) juristische Fachberufe erörtert wird. Dabei stehen sowohl die grundsätzlichen Auswirkungen des kontinuierlichen technologischen Fortschritts als auch die Implikationen von Legal-Tech-Lösungen im Fokus. Zudem werden ausgewählte Fragen des IT-Rechts behandelt.

Nach Absolvierung dieses interdisziplinären Kurses verfügen die Studierenden über ein Grundverständnis der Systematiken und Funktionsweisen des Programmierens und verstehen den fachlichen Mehrwert dieses Wissens für Jurist*innen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Regelmäßige Anwesenheit, Mitarbeit, Absolvierung der Hausaufgaben, ein schriftlicher Test

Daneben werden Möglichkeiten bestehen, Zusatzpunkte zu sammeln.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit ohne Angabe eines Grundes nicht erscheinen, werden abgemeldet.

Dieser Kurs ist als einführende Lehrveranstaltung konzipiert. Spezifisches Vorwissen ist somit keine Voraussetzung für eine Teilnahme. Einführende Literatur im Bereich der Informatik wird den Studierenden nach der Vorbesprechung zur Verfügung gestellt, von der erwartet wird, dass sie bis zur darauffolgenden Kurseinheit von allen TeilnehmerInnen gelesen wird.

Die Endnote ergibt sich aus den Mitarbeitsleistungen, den erreichten Punkten bei den Hausübungen sowie der Klausurnote.

Für eine positive Absolvierung des Kurses muss über 50% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, sowie Anwesenheit im ausreichenden Ausmaß vorliegen.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff umfasst die Vorträge der Lehrenden und die Pflichtlektüre

Literatur

Die detaillierte Literaturübersicht wird in der ersten Einheit bekannt gegeben, teilweise via Moodle bereitgestellt bzw kann via u:access abgerufen werden.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11