Universität Wien

030260 SE Nachhaltigkeit u. Digitalisierung im nationalen sowie internationalen Privat- u.Zivilverfahrensrecht (2025S)

für Diplomand*innen und für Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 20.05. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
  • Dienstag 09.09. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, die selbständige wissenschaftliche Analyse und Präsentation von Rechtsproblemen zu erlernen. Den Untersuchungsgegenstand bilden dabei aktuelle Rechtsprobleme, die sich etwa in Judikatur und Lehre entwickelt haben oder aus Anlass von Gesetzesänderungen ergeben.

Im Fokus des Seminars stehen privat- und zivilverfahrensrechtliche Rechtsfragen rund um die Themenkomplexe Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Bearbeitet werden können sowohl Seminarthemen, die einen der beiden Bereiche betreffen, als auch solche Themen, in denen beide Bereiche miteinander verbunden werden. Ein Schwerpunkt wird auf Rechtsproblemen liegen, die sich aus grenzüberschreitenden Fallgestaltungen ergeben, es können aber auch Themen zum nationalen Zivil- und Zivilverfahrensrecht bearbeitet werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für Diplomand*innen: Die Leistungskontrolle erfolgt einerseits in Form einer schriftlichen Diplomseminararbeit zum gewählten Thema, andererseits in Form eines Referats über die gewonnenen Erkenntnisse und der aktiven Beteiligung in der Diskussion zu den anderen Referaten. Als Hilfsmittel erlaubt sind uneingeschränkt die zum Thema passende Judikatur bzw Literatur.

Für Doktorand*innen: Die Leistungskontrolle erfolgt in Form eines Abstracts (500 Wörter) zum gewählten Thema, das vorab einzureichen ist, ein Referat über die gewonnenen Erkenntnisse und der aktiven Beteiligung in der Diskussion zu den anderen Referaten. Als Hilfsmittel erlaubt sind uneingeschränkt die zum Thema passende Judikatur bzw Literatur.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für Diplomand*innen:
– Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout und/oder Folien
– Anwesenheit während des gesamten Seminars
– Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis), die den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens zu entsprechen hat
– Aktive Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten
In die Seminarnote fließt neben der mündlichen Präsentation des eigenen Themas (Referat) auch die Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten ein. Die Note der Diplomseminararbeit bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Für Doktorand*innen:
– Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout und/oder Folien
– Anwesenheit während des gesamten Seminars
– Abstract von max. 500 Wörtern, das vor dem Präsentationstermin einzureichen ist
– Aktive Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten
In die Seminarnote fließt neben der mündlichen Präsentation des eigenen Themas (Referat und Abstract) auch die Beteiligung an der Diskussion zu den anderen Referaten ein.

Prüfungsstoff

Präsentation und Seminararbeit sind zu einem selbstgewählten Thema vorzubereiten bzw zu verfassen. Eine Liste von Themenvorschlägen wird von den LV-Leiter*innen in der Vorbesprechung präsentiert und es gibt dort die Möglichkeit eines dieser Themen zu wählen. Alternativ können auch zum Generalthema des Seminars passende eigene Themenvorschläge der Teilnehmer*innen berücksichtigt werden.

Literatur

Die für das Thema jeweils wesentliche Literatur wird im Rahmen der eigenverantwortlichen Recherche erarbeitet.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 28.03.2025 12:25