Universität Wien

030264 KU Grundrechtsschutz der Äußerungs- und Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter (2025S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 10.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 17.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 24.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 31.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 07.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 05.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 12.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 19.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 26.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 02.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden, die ja selbst zu den intensivsten Nutzerinnen und Nutzer der digitalen Welt zählen, die grund- und damit verfassungsrechtliche Dimension der Kommunikationsfreiheit ergänzend zum allgemeinen Lehrangebot des öffentlichen Rechts zu vermitteln. Neben der Beleuchtung des allgemeinen verfassungs- und europarechtlichen Rahmens der Meinungsäußerungs-, Medien- und Informationsfreiheit in der Praxis soll auch ein Einblick in das jüngere europäische Sekundärrecht für den Medien- und IT Sektor vermittelt werden. Der Bedarf an fächerübergreifend gut ausgebildeten Juristinnen und Juristen im Kommunikationssektor ist sowohl im einschlägigen Unternehmensumfeld, in der Anwaltschaft, in der Justiz sowie in Regulierung und Legistik evident.
Die Themen umfassen:
I. Kommunikationsfreiheiten – Überblick, verfassungs- und europarechtliche Garantien, historische Entwicklung der Meinungs- und Pressefreiheit, struktureller Aufbau der Grundrechte; Kommunikationsfreiheit im Verhältnis zu anderen Grundrechten.
II. Kommunikationsakte - Umfang und Grenzen des grundrechtlichen Schutzbereichs (zB bei Hassrede, Verhetzung; Desinformation als Rechtsproblem). Einordnung der klassischen Grundsätze der Kommunikationsfreiheit in der digitalen Welt - Rollenverteilung und Verantwortlichkeiten, neue Formen von Eingriffen in die „Internetfreiheit“.
III. Schutzbereich der Informationsfreiheit - Zugang zur Information als verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht; Unterschied der Garantien nach Art 10 EMRK, bisheriger Auskunftspflicht und dem neuen Art 22a B-VG + Informationsfreiheitsgesetz (nach Verfügbarkeit mit Vertreter/in aus der Verwaltung).
IV. Schutzbereich Presse- und Medienfreiheit, Besonderheiten der Rundfunkfreiheit, individuelle und institutionelle Garantien, Vergleich der österreichischen und deutschen Verfassungsrechtslage mit Rechtssprechungsbeispielen
V. Kommunikationsfreiheit und “digitale Verrohung“ – Vortrag und Diskussion mit einem/einer Rechtsexperten/Rechtsexpertin an Hand von aktuellen Fällen im Kontext der Sozialen Medien, nach Vorbereitung durch die Studierenden
VI. Kommunikationsfreiheit und EU Recht: bisherige Bedeutung des Art 11 GRC im Unionsrecht; Kommunikationsfreiheit im Lichte (zum Teil neuester) sekundärrechtlicher Regulierungsinstrumente (AVMD-RL, VO Europäisches Medienfreiheitsgesetz, VO Digital Services Act …), Fragen der innerstaatlichen Umsetzung.
VII. Kommunikationsfreiheit und Medienregulierung in der Praxis – Vortrag und Diskussion mit Mitgliedern der Regulierungsbehörde KommAustria vor Ort (mit Vorstellung der Behörde und der RTR-GmbH Fachbereich Medien); Rolle der KommAustria als „Digital Services Coordinator“).
VIII. Meinungsäußerungsfreiheit im Spannungsfeld zu Geheimnisschutz und Schutz der Privatsphäre. Neufassung des sogenannten „Medienprivilegs“ im Datenschutzgesetz.
IX. Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit zum Schutz des immateriellen Eigentums; Bedeutung der Netzneutralität; Vortrag und Diskussion mit einem/einer auf IP-Rechtsschutz spezialisierten Vertreter(in) aus der Anwaltschaft, nach Vorbereitung durch die Studierenden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, Kurzpräsentationen der Studierenden zur Stoffwiederholung oder Einführung in Themenbereiche; schriftliche Klausur am Ende des Kurses. Die Inanspruchnahme von Rechtstexten bei der Prüfung ist selbstverständlich zulässig.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Aktive Mitarbeit 20%, Präsentation und Aufbereitung 20%, schriftliche Klausur 60 %.

Prüfungsstoff

Die im Kurs besprochenen Themenfelder an Hand der Präsentationsfolien des Vortragenden und der Studierenden sowie einzelne Beiträge aus der Fachliteratur.

Literatur

Neben den gängigen Lehrbüchern zum Verfassungsrecht (Grundrechtskapitel), EMRK Kommentaren (zB Grabenwarter/Pabel) bzw GRC Kommentaren (zB Holoubek/Lienbacher), dienen verschiedene Beiträge aus der "REM Schriftrenreihe" (Verlag Manz; zB Grabenwarter/Holoubek/Leitl-Staudinger, Grundfragen der Kommunikationsfreiheit, 2023) der Vorbereitung und zur Vertiefung. Nähere Informationen erfolgen in der Lehrveranstaltung.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 19.02.2025 11:25