Universität Wien

030271 PR Praktikum: Österreichischer Grundrechtsschutz in der Praxis (2015W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Voraussetzungen:
Um sich entsprechend in die Lehrveranstaltung einbringen und auch von ihr profitieren zu können, wird empfohlen, diese erst bei Vorliegen von Grundkenntnissen des öffentlichen Rechts und des Grundrechtsschutzes zu besuchen.

Anwesenheit:
Grundsätzlich ist eine ständige Anwesenheit erforderlich. Die Abwesenheit zu einem Termin des Theorieteils und zwei Exkursionsterminen wird jedoch toleriert. Jedenfalls erforderlich ist die Teilnahme am Prozessspiel (Beurteilungskriterium).

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Termine:
Vorbesprechung: 15.10.2015, 16.45-18.15, SEM 51
Theorieteil: 19.10.2015, 15.00-18.00, SEM 51
02.11.2015, 15.00-18.00, SEM 51
Schriftlicher Test: 14.12.2015, 15.00-16.30, SEM 51
Prozessspiel: 11.01.2016, von 10.00 bis ca. 15.30 (mit einstündiger Mittagspause), Festsaal des Stöcklgebäudes am Campus (Altes AKH)
Termine für den Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen:
Diese Termine werden - um die Teilnahme an möglichst allen Terminen für alle zu ermöglichen - in Absprache mit den Studierenden in den Monaten November, Dezember und Jänner stattfinden.
Bitte daher zur Vorbesprechung unbedingt einen Terminkalender mitnehmen!
Keine Terminkoordination bzw. -planung ist leider hinsichtlich des Besuchs einer mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof möglich (Verhandlungstermine werden immer erst ein bis zwei Wochen vorher vom Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben).

Donnerstag 15.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 19.10. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 02.11. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag 14.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung wird sich aus drei Teilen zusammensetzen:
1. Theorieteil: In vier Lehrveranstaltungseinheiten à 90 Minuten, die auf zwei Termine geblockt werden, wird ein Überblick über den Grundrechtsschutz in Österreich geboten.
2. Prozessspiel: Weitere drei Lehrveranstaltungseinheiten sollen einem am 11.01.2016 stattfindenden Prozessspiel unter aktiver Beteiligung der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen gewidmet sein. Das Thema des Prozessspiels und die Verteilung der Rollen - die auch jeweils die Ausarbeitung von Schriftsätzen beinhalten - werden im Rahmen des Theorieteils bekannt gegeben bzw vereinbart werden.
3. Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen: Ca. sieben Lehrveranstaltungseinheiten sollen schließlich dem Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen dienen. Geplant sind unter anderem Führungen beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof sowie der Besuch von mündlichen Verhandlungen beim Verfassungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht. Des Weiteren werden wir auch Einblicke in die praktische Arbeit der Volksanwaltschaft erhalten. Details zum Besuchsprogramm werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden in weiterer Folge auch auf der Lernplattform Moodle abrufbar sein.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftlicher Test über den im Theorieteil vermittelten Stoff. Bewertung der schriftlichen Ausarbeitungen und der mündlichen Leistungen im Rahmen des Prozessspiels. Positive Beurteilung bei positiver Benotung sowohl des schriftlichen Tests als auch zumindest einer der im Rahmen des Prozessspiels erbrachten Leistungen (bei Einräumung einer Wiederholungsmöglichkeit für den schriftlichen Test).
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.
Gewichtung bei der Beurteilung: Test: 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele: Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut

Erlaubte Hilfsmittel für den Test: Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen LehrveranstaltungsteilnehmerInnen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Diese Lehrveranstaltung soll Studierenden einen Einblick in die Praxisrelevanz von Grundrechten gewähren und das Verständnis für die entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten auf nationaler Ebene vertiefen.

Prüfungsstoff

Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes durch die Lehrveranstaltungsleiterin im Rahmen eines Theorieteiles, darauf aufbauend Vertiefung dieser Kenntnisse durch Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen, Überprüfung dieser Kenntnisse durch einen schriftlichen Test, aktive Partizipation der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen durch Übernahme von Rollen im Rahmen des Prozessspieles (Verfassen von Schriftsätzen und Teilnahme an einer fiktiven Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof)

Literatur

Der Inhalt des Theorieteils wird in Form von PPT-Präsentationen vermittelt, die auf der Lernplattform Moodle online gestellt werden. Basisliteratur für die Lehrveranstaltung sind die "klassischen" Lehrbücher des Verfassungsrechts; weitere Literaturhinweise erfolgen ebenfalls auf Moodle.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15