Universität Wien

030271 PR Praktikum: Österreichischer Grundrechtsschutz in der Praxis (2019S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 11.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
  • Montag 18.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 25.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 01.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 29.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 20.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 17.06. 10:00 - 17:00 Studienraum Biophysik.Chemie 2C505 5.OG UZA II

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung soll Studierenden einen Einblick in die Praxisrelevanz von Grundrechten gewähren und das Verständnis für die entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten auf nationaler Ebene vertiefen.
Die Lehrveranstaltung wird sich aus drei Teilen zusammensetzen:
1. Theorieteil: Nach der Vorbesprechung in der Lehrveranstaltungseineheit am 11.03.2019 wird in vier Lehrveranstaltungseinheiten à 90 Minuten ein Überblick über den Grundrechtsschutz in Österreich geboten werden. Über den Inhalt des Theorieteiles wird es in der Lehrveranstaltungseinheit am 20.05.2019 einen "open book"-Test geben (siehe näher unter "Art der Leistungskontrolle").
2. Prozessspiel: Weitere drei Lehrveranstaltungseinheiten sollen einem am 17.06.2019 von 10.00 bis 15.30 (inkl Mittagspause) stattfindenden Prozessspiel unter aktiver Beteiligung der Lehrveranstaltungsteilnehmer_innen gewidmet sein. Das Thema des Prozessspiels und die Verteilung der Rollen - die auch jeweils die Ausarbeitung von Schriftsätzen beinhalten - werden im Rahmen des Theorieteils bekannt gegeben bzw vereinbart werden.
3. Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen: Ca. sechs Lehrveranstaltungseinheiten sollen schließlich dem Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen dienen. Geplant sind unter anderem Führungen beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof sowie der Besuch von mündlichen Verhandlungen beim Verfassungsgerichtshof und bei einem Verwaltungsgericht. Außerdem werden wir etwa auch Einblicke in die praktische Arbeit der Volksanwaltschaft erhalten. Weitere Details zum Besuchsprogramm werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden in weiterer Folge auch auf der Lernplattform Moodle abrufbar sein. Die Besuchstermine werden – um die Teilnahme an möglichst allen Terminen für alle zu ermöglichen – in Absprache mit den Studierenden stattfinden. Bitte daher zur Vorbesprechung unbedingt einen Terminkalender mitnehmen!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftlicher Test über den im Theorieteil vermittelten Stoff (Termin: 20.05.2019, 15.00-16.30). Bewertung der schriftlichen Ausarbeitungen und der mündlichen Leistungen im Rahmen des Prozessspiels.
Erlaubte Hilfsmittel für den Test: Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen Lehrveranstaltungsteilnehmer_innen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positive Beurteilung bei positiver Benotung sowohl des schriftlichen Tests als auch zumindest einer der im Rahmen des Prozessspiels erbrachten Leistungen (bei Einräumung einer Wiederholungsmöglichkeit für den schriftlichen Test).
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.
Gewichtung bei der Beurteilung: Test: 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele:
Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut

Prüfungsstoff

Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes durch die Lehrveranstaltungsleiterin im Rahmen eines Theorieteiles, darauf aufbauend Vertiefung dieser Kenntnisse durch Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen, Überprüfung dieser Kenntnisse durch einen schriftlichen Test, aktive Partizipation der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen durch Übernahme von Rollen im Rahmen des Prozessspieles (Verfassen von Schriftsätzen und Teilnahme an einer fiktiven Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof)

Literatur

Der Inhalt des Theorieteils wird in Form von PPT-Präsentationen vermittelt, die auf der Lernplattform Moodle online gestellt werden. Basisliteratur für die Lehrveranstaltung sind die "klassischen" Lehrbücher des Verfassungsrechts; weitere Literaturhinweise erfolgen ebenfalls auf Moodle.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:15