030271 PR Praktikum: Österreichischer Grundrechtsschutz in der Praxis (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 00:01 bis Do 04.03.2021 23:59
- Abmeldung bis Mo 12.04.2021 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Erkrankungsbedingt müssen die für März geplanten Termine entfallen. Der voraussichtliche erste Termin findet am
12.04.2021, 15.00 - 17.00 Uhr
statt, weitere Termine sind der
03.05.2021, 15.00 - 17.00 Uhr und der 18.6.2021, 10.00-15.00.
(Der Termin am 18.06.2021 wird allenfalls, wenn dann bereits möglich und zulässig, im Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4. OG, stattfinden.)
Zusätzliche Termine werden nach Ostern bekanntgegeben.
- Montag 12.04. 15:00 - 17:00 Digital
- Montag 03.05. 15:00 - 17:00 Digital
- Freitag 18.06. 10:00 - 15:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Bewertung der schriftlichen Ausarbeitungen und der mündlichen Leistungen im Rahmen des Prozessspiels.
Erlaubte Hilfsmittel für den Test, dessen Text ab 04.05.2021 auf Moodle zur Verfügung steht und der bis zum 11.05.2021 auszuarbeiten ist: Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen Lehrveranstaltungsteilnehmer*innen.
Erlaubte Hilfsmittel für den Test, dessen Text ab 04.05.2021 auf Moodle zur Verfügung steht und der bis zum 11.05.2021 auszuarbeiten ist: Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen Lehrveranstaltungsteilnehmer*innen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positive Beurteilung bei positiver Benotung sowohl des schriftlichen Tests als auch zumindest einer der im Rahmen des Prozessspiels erbrachten Leistungen (bei Einräumung einer Wiederholungsmöglichkeit für den schriftlichen Test).
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.
Gewichtung bei der Beurteilung: Test: 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele:
Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.
Gewichtung bei der Beurteilung: Test: 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele:
Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Prüfungsstoff
Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes durch die Lehrveranstaltungsleiterin im Rahmen eines Theorieteiles, darauf aufbauend Vertiefung dieser Kenntnisse durch Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen, Überprüfung dieser Kenntnisse durch einen schriftlichen Test, aktive Partizipation der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen durch Übernahme von Rollen im Rahmen des Prozessspieles (Verfassen von Schriftsätzen und Teilnahme an einer fiktiven Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof)
Literatur
Der Inhalt des Theorieteils wird in Form von PPT-Präsentationen vermittelt, die auf der Lernplattform Moodle online gestellt und via Moodle Collaborate von der LV-Leiterin im interaktiven Austausch mit den Studierenden präsentiert werden. Basisliteratur für die Lehrveranstaltung sind die "klassischen" Lehrbücher des Verfassungsrechts; weitere Literaturhinweise erfolgen ebenfalls auf Moodle.
Bei den genannten Lehrbüchern des Verfassungsrechtes handelt es sich - nach Aktualität gereiht - konkret um:
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 12. Auflage, 2019, oder
Berka, Verfassungsrecht, 7. Auflage 2018, oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage, 2015
Bei den genannten Lehrbüchern des Verfassungsrechtes handelt es sich - nach Aktualität gereiht - konkret um:
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 12. Auflage, 2019, oder
Berka, Verfassungsrecht, 7. Auflage 2018, oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage, 2015
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Die (via Moodle Collaborate abgehaltene) Lehrveranstaltung wird sich aus drei Teilen zusammensetzen:
1. Theorieteil: Nach der persönlichen Vorbesprechung in der ersten Lehrveranstaltungseinheit wird in vier weiteren Einheiten à 120 Minuten ein Überblick über den Grundrechtsschutz in Österreich geboten werden. Über den Inhalt des Theorieteiles wird es einen "open book"-Test geben (siehe näher unter "Art der Leistungskontrolle").
2. Prozessspiel: Am 18.06.2021 wird von 10.00 bis 15.00 (inkl Mittagspause) ein Prozessspiel in Form einer Simulation einer Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof unter aktiver Beteiligung der Lehrveranstaltungsteilnehmer*innen stattfinden. Das Thema des Prozessspiels und die Verteilung der Rollen - die auch jeweils die Ausarbeitung von Schriftsätzen beinhalten - werden im Rahmen des Theorieteils bekannt gegeben bzw vereinbart werden.
3. Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen: Ca. fünf Einheiten sollen schließlich dem Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen dienen. Da aus derzeitiger Sicht nicht absehbar ist, wie sich die Covid-19-Situation weiter entwickeln wird, rechnen Sie bitte damit, dass die Exkursionen nur "virtuell" stattfinden werden können. Geplant sind unter anderem Exkursionen zum Verfassungsgerichtshof und zu einem Verwaltungsgericht sowie, wenn dann bereits möglich und erlaubt, der Besuch einer mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof. Außerdem werden wir etwa auch Einblicke in die praktische Arbeit der Volksanwaltschaft erhalten. Weitere Details zum Besuchsprogramm werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden in weiterer Folge auch auf der Lernplattform Moodle abrufbar sein. Die Besuchstermine werden – um die Teilnahme an möglichst allen Terminen für alle zu ermöglichen – in Absprache mit den Studierenden stattfinden. Bitte daher für die Vorbesprechung unbedingt den Terminkalender zur Hand nehmen!