Universität Wien

030271 PR Praktikum: Österreichischer Grundrechtsschutz in der Praxis (2023S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Exkursionstermine werden gesondert vereinbart.

  • Montag 20.03. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 27.03. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Montag 08.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Montag 15.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Freitag 16.06. 10:00 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung soll Studierenden einen Einblick in die Praxisrelevanz von Grundrechten gewähren und das Verständnis für die entsprechenden Rechtsschutzmöglichkeiten auf nationaler Ebene vertiefen.

Die Lehrveranstaltung wird sich aus drei Teilen zusammensetzen:

1. Theorieteil: Nach der persönlichen Vorbesprechung, die in die erste Lehrveranstaltungseinheit am 20.03.2023 integriert wird, wird bereits zu diesem Termin sowie in drei weiteren Lehrveranstaltungseinheiten à 180 Minuten ein Überblick über den Grundrechtsschutz in Österreich geboten werden. Über den Inhalt des Theorieteils wird es nach der vierten Lehrveranstaltungseinheit am 15.05.2023 einen "open book"-Test als Hausarbeit geben – dazu noch näher unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“, „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“ sowie „Prüfungsstoff“.

2. Prozessspiel: Am 16.06.2023 wird ein von 10:00 bis ca.15:00 (inkl. Mittagspause) dauerndes Prozessspiel in Form einer Simulation einer Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof unter aktiver Beteiligung der LV-Teilnehmer*innen stattfinden. Das Thema des Prozessspiels und die Verteilung der Rollen – die auch jeweils die Ausarbeitung von Schriftsätzen beinhalten – werden im Rahmen des Theorieteils bekannt gegeben bzw vereinbart werden.

3. Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen: Ca. sechs Lehrveranstaltungseinheiten sollen schließlich dem Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen dienen. Geplant sind unter anderem Exkursionen zum Verfassungsgerichtshof und zu einem Verwaltungsgericht sowie der Besuch einer mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof. Außerdem werden wir etwa auch Einblicke in die praktische Arbeit der Datenschutzbehörde erhalten.
Weitere Details zum Besuchsprogramm werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben werden und werden in weiterer Folge auch auf der Lernplattform Moodle abrufbar sein. Die Besuchstermine werden – um die Teilnahme an möglichst allen Terminen für alle zu ermöglichen – in Absprache mit den Studierenden stattfinden. Bitte daher für die Vorbesprechung unbedingt einen Terminkalender bereithalten! Zur Feinabstimmung wird im Anschluss auch ein Termino-Kalender (https://www.termino.gv.at/meet/de) eingerichtet werden.
Keine Terminkoordination bzw -planung ist leider hinsichtlich des Besuchs einer mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof möglich (Verhandlungstermine werden immer erst ein bis zwei Wochen vorher vom Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben).

Wer bei der ersten Lehrveranstaltungseinheit am 20.03.2023 nicht dabei sein kann, soll die Verhinderungstermine (insb Klausur- und Testtermine sowie ganztägige Lehrveranstaltungen) bitte per E-Mail an die LV-Leiterin bis spätestens 21.03.2023 vormittags bekannt geben. Bitte auch Verhinderungstermine wegen Berufstätigkeit per E-Mail bekannt geben, da diese ebenfalls nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Bewertung des schriftlichen Tests, der schriftlichen Ausarbeitungen und der mündlichen Leistungen im Rahmen des Prozessspiels.
Erlaubte Hilfsmittel für den Test, dessen Text ab 15.05.2023 auf Moodle zur Verfügung stehen und bis zum 22.05.2023 auszuarbeiten sein wird: Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen LV-Teilnehmer*innen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positive Beurteilung bei positiver Benotung sowohl des schriftlichen Tests als auch zumindest einer der im Rahmen des Prozessspiels erbrachten Leistungen (bei Einräumung einer Wiederholungsmöglichkeit für den schriftlichen Test).
Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.

Eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung ist bis zum 28.03.2023 per E-Mail an die LV-Leiterin möglich.

Gewichtung bei der Beurteilung: Test: 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele:
Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut

Anwesenheit
Grundsätzlich ist eine ständige Anwesenheit erforderlich. Die Abwesenheit zu zwei Terminen des Theorieteils und zwei Exkursionsterminen wird jedoch toleriert. Jedenfalls erforderlich ist die Teilnahme am Prozessspiel (Beurteilungskriterium). Auf die Problematik einer allfälligen Erkrankung von Studierenden wird Rücksicht genommen werden, insbesondere was eine dadurch bedingte Abwesenheit beim Prozessspiel und die Ermöglichung einer Ersatzleistung betrifft.

Prüfungsstoff

Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes durch die LV-Leiterin im Rahmen eines Theorieteiles, darauf aufbauend Vertiefung dieser Kenntnisse durch Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen, Überprüfung dieser Kenntnisse durch einen schriftlichen Test, aktive Partizipation der LV-Teilnehmer*innen durch Übernahme von Rollen im Rahmen des Prozessspiels (Verfassen von Schriftsätzen und Teilnahme an einer fiktiven Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof).

Literatur

Der Inhalt des Theorieteils wird in Form von PPT-Präsentationen vermittelt, die auf der Lernplattform Moodle online gestellt und von der LV-Leiterin im interaktiven Austausch mit den Studierenden präsentiert werden.
Basisliteratur für die Lehrveranstaltung sind die "klassischen" Lehrbücher des Verfassungsrechts; weitere Literaturhinweise erfolgen ebenfalls auf Moodle.

Bei den genannten Lehrbüchern des Verfassungsrechtes handelt es sich – nach Aktualität gereiht – konkret um:
• Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage 2022, oder
• Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage 2021, oder
• Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage 2015.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 27.02.2023 08:07