030271 PR Praktikum: Österreichischer Grundrechtsschutz in der Praxis (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Fr 08.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 14.03.2024 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 13.03. 16:30 - 18:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 20.03. 16:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 10.04. 16:30 - 18:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 08.05. 16:30 - 18:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.05. 16:30 - 18:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.05. 16:30 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 14.06. 10:00 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Bewertung des schriftlichen Tests, der schriftlichen Ausarbeitungen und der mündlichen Leistungen im Rahmen des Prozessspiels.Erlaubte Hilfsmittel für den Test, dessen Text ab 22.05.2024 auf Moodle zur Verfügung stehen und bis zum 31.05.2024 auszuarbeiten sein wird:
Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen LV-Teilnehmer*innen.
Für die Erbringung bzw Vorbereitung aller Teilleistungen ist die Nutzung von KI-Tools erlaubt, jedoch im Allgemeinen nicht empfohlen.
Es gilt "open book", d.h. es dürfen alle Hilfsmittel verwendet werden (Lehrveranstaltungsunterlagen, Lehrbücher etc.), die für die Fragenbeantwortung hilfreich erscheinen; unzulässig ist allerdings die Kommunikation mit Dritten, insbesondere mit den anderen LV-Teilnehmer*innen.
Für die Erbringung bzw Vorbereitung aller Teilleistungen ist die Nutzung von KI-Tools erlaubt, jedoch im Allgemeinen nicht empfohlen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positive Beurteilung bei positiver Benotung von zwei der drei zu erbringenden Teilleistungen (die Teilleistungen sind der schriftliche Test sowie die beiden im Rahmen des Prozessspiels zu erbringenden Leistungen); für eine positive Beurteilung ist aber auch eine ausreichende Anwesenheit erforderlich (siehe näher unten), da insbesondere der Besuch der Exkursionen integraler Bestandteil der Lehrveranstaltung ist.Wer die Lehrveranstaltung unentschuldigt ohne wichtigen Grund abbricht (insbesondere wenn eine Rolle im Prozessspiel übernommen, diese dann aber nicht ausgeübt wird), muss leider negativ beurteilt werden.Eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung ist bis zum 21.03.2024 per E-Mail an die LV-Leiterin möglich.Gewichtung bei der Beurteilung: Test: 35 %, Schriftsatz für Prozessspiel: 35 %, mündliche Leistung beim Prozessspiel: 30 %
Beispiele:
Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote GutANWESENHEITGrundsätzlich ist eine ständige Anwesenheit erforderlich. Die Abwesenheit zu zwei Terminen des Theorieteils und zwei Exkursionsterminen wird jedoch toleriert. Jedenfalls erforderlich ist die Teilnahme am Prozessspiel (Beurteilungskriterium). Auf die Problematik einer allfälligen Erkrankung von Studierenden wird Rücksicht genommen werden, insbesondere was eine dadurch bedingte Abwesenheit beim Prozessspiel und die Ermöglichung einer Ersatzleistung betrifft.
Beispiele:
Test: Gut, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Sehr gut
Test: Gut, Schriftsatz: Gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote Gut
Test: Befriedigend, Schriftsatz: Sehr gut, mündliche Leistung: Sehr gut = Gesamtnote GutANWESENHEITGrundsätzlich ist eine ständige Anwesenheit erforderlich. Die Abwesenheit zu zwei Terminen des Theorieteils und zwei Exkursionsterminen wird jedoch toleriert. Jedenfalls erforderlich ist die Teilnahme am Prozessspiel (Beurteilungskriterium). Auf die Problematik einer allfälligen Erkrankung von Studierenden wird Rücksicht genommen werden, insbesondere was eine dadurch bedingte Abwesenheit beim Prozessspiel und die Ermöglichung einer Ersatzleistung betrifft.
Prüfungsstoff
Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes durch die LV-Leiterin im Rahmen eines Theorieteiles, darauf aufbauend Vertiefung dieser Kenntnisse durch Besuch von Rechtsschutzeinrichtungen, Überprüfung dieser Kenntnisse durch einen schriftlichen Test, aktive Partizipation der LV-Teilnehmer*innen durch Übernahme von Rollen im Rahmen des Prozessspiels (Verfassen von Schriftsätzen und Teilnahme an einer fiktiven Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof).
Literatur
Der Inhalt des Theorieteils wird in Form von PPT-Präsentationen vermittelt, die auf der Lernplattform Moodle online gestellt und von der LV-Leiterin im interaktiven Austausch mit den Studierenden präsentiert werden.Basisliteratur für die Lehrveranstaltung sind die "klassischen" Lehrbücher des Verfassungsrechts; weitere Literaturhinweise erfolgen ebenfalls auf Moodle.Bei den genannten Lehrbüchern des Verfassungsrechtes handelt es sich – nach Aktualität gereiht – konkret um:
- Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage 2022, oder
- Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage 2021, oder
- Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage 2015.
- Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage 2022, oder
- Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage 2021, oder
- Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage 2015.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 18.03.2024 13:05
Keine Terminkoordination bzw -planung ist leider hinsichtlich des Besuchs einer mündlichen Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof möglich (Verhandlungstermine werden immer erst ein bis zwei Wochen vorher vom Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben).
Wer bei der ersten Lehrveranstaltungseinheit nicht dabei sein kann, soll die Verhinderungstermine (insb Klausur- und Testtermine sowie ganztägige Lehrveranstaltungen) bitte per E-Mail an die LV-Leiterin bis spätestens 14.03.2024 vormittags bekannt geben. Bitte auch Verhinderungstermine
wegen Berufstätigkeit per E-Mail bekannt geben, da diese ebenfalls nach Möglichkeit berücksichtigt werden.