030273 UE Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Es besteht keine Anwesenheitspflicht (ausgenommen erste Einheit).Studentinnen und Studenten, die in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erscheinen, werden abgemeldet und ihr Platz an Personen auf der Warteliste vergeben.
Eine automatische Abmeldung erfolgt auch dann, wenn keine der beiden Klausuren mitgeschrieben wurde, dh dass in diesem Fall trotz Anmeldung zur APÜ keine (negative) Note eingetragen wird.
Eine Abmeldung nach Teilnahme an einer Klausur ist nicht möglich.
Eine automatische Abmeldung erfolgt auch dann, wenn keine der beiden Klausuren mitgeschrieben wurde, dh dass in diesem Fall trotz Anmeldung zur APÜ keine (negative) Note eingetragen wird.
Eine Abmeldung nach Teilnahme an einer Klausur ist nicht möglich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausur: 22.5.2017, 11.00-12.00, U10
Nachklausur: 12.6.2017, 12.30-13.30, U13
- Montag 20.03. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.03. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.04. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 24.04. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 22.05. 11:00 - 12:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 29.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 12.06. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 19.06. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme anhand von Fällen
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit; bei den Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für ein positives Zeugnis ist eine positive Klausur erforderlich. Nur aufgrund Mitarbeit kann kein positives Zeugnis erlangt werden. Bei drei oder mehr Mitarbeitsplus (pro Einheit kann ein Mitarbeitsplus erworben werden) verbessert sich aber Ihre Endnote um einen Grad gegenüber der Klausurnote. Ob Sie an der Klausur oder Ersatzklausur teilnehmen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können auch beide mitschreiben. Dies hat aber zur Folge, dass daraus der Schnitt ermittelt wird. Somit gilt folgendes:TEILNAHME AN EINER KLAUSUR
Klausurnote negativ = Endnote negativ
positive Klausurnote - 0 (bis zwei Mitarbeitsplus) oder - 1 (drei oder mehr Mitarbeitsplus) = EndnoteTEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
beide Klausurnoten negativ = Endnote negativ
Summe Klausurnoten/2 - 0 (bis zwei Mitarbeitsplus) oder - 1 (drei oder mehr Mitarbeitsplus) = Endnote [Es gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird. Wer also die erste Klausur positiv absolviert hat, kann durch Mitschreiben der zweiten nicht mehr negativ werden. Bei knappen Klausurergebnissen kann ausnahmsweise auch bei 3,5, 2,5 und 1,5 eine Abrundung erfolgen.]
Klausurnote negativ = Endnote negativ
positive Klausurnote - 0 (bis zwei Mitarbeitsplus) oder - 1 (drei oder mehr Mitarbeitsplus) = EndnoteTEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
beide Klausurnoten negativ = Endnote negativ
Summe Klausurnoten/2 - 0 (bis zwei Mitarbeitsplus) oder - 1 (drei oder mehr Mitarbeitsplus) = Endnote [Es gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 abgerundet wird. Wer also die erste Klausur positiv absolviert hat, kann durch Mitschreiben der zweiten nicht mehr negativ werden. Bei knappen Klausurergebnissen kann ausnahmsweise auch bei 3,5, 2,5 und 1,5 eine Abrundung erfolgen.]
Prüfungsstoff
Stoff der durchgemachten Fälle; eine genaue Stoffabgrenzung wird zwei Wochen vor der Klausur bekanntgegeben
Literatur
Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht, Band I (14. Auflage 2014)
Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage 2015) für das Schuldrecht
Eccher, Erbrecht (6. Auflage 2016)oderBydlinski, Allgemeiner Teil (7. Auflage 2016)
Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (5. Auflage 2014)
Apathy/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (5. Auflage 2015)
Iro, Sachenrecht (6. Auflage 2016)
Eccher, Erbrecht (6. Auflage 2016)oderPerner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht (5. Auflage 2016)
Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II (14. Auflage 2015) für das Schuldrecht
Eccher, Erbrecht (6. Auflage 2016)oderBydlinski, Allgemeiner Teil (7. Auflage 2016)
Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil (5. Auflage 2014)
Apathy/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil (5. Auflage 2015)
Iro, Sachenrecht (6. Auflage 2016)
Eccher, Erbrecht (6. Auflage 2016)oderPerner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht (5. Auflage 2016)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15