Universität Wien

030276 KU Geschichte des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts (2017S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 16.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 23.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 30.03. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 06.04. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 27.04. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 04.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 11.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 18.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 01.06. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 08.06. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 22.06. 09:30 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Behandelt wird die Entstehung des Strafrechts im Mittelalter, sodann dessen Entwicklung möglichst bis in das 20. Jh. hinein. Dabei wird immer auch ein Blick auf das Strafverfahren geworfen, in dem das Strafrecht zur Anwendung kommt. Auch sollen kurze Ausblicke auf die historische Kriminologie stattfinden.
Die Vorlesung wird durchgehend mit Power Point Folien begleitet, die grundsätzlich vorher auf Moodle gestellt werden, sodass sie von den Teilnehmern zuvor ausgedruckt und zur Vorlesung mitgebracht werden können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es werden zwei Klausuren geschrieben. Wenn die Teilnehmer dabei einen Durchschnitt von mindestens Genügend erreichen, ist die Qualifikation für die „Vertiefung der historischen Kompetenz“ erworben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Endnote ergibt sich aus dem Notendurchschnitt beider Klausuren. Wer beide Klausuren nicht mitschreibt, wird auch nicht benotet. Wird nur eine der beiden Klausuren geschrieben, so wird die andere Klausur mit „nicht genügend“ bewertet.

Prüfungsstoff

Der Stoff, der in den Vorlesungen jeweils bis zur Klausur behandelt wurde.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15