Universität Wien

030279 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2020W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 08.10. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 15.10. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 22.10. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 29.10. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 05.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 12.11. 09:45 - 11:15 Digital
  • Donnerstag 19.11. 09:45 - 11:15 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Format:
Die Übung findet zur Gänze online statt und zwar via Live-Stream zu den angegebenen Übungszeiten. Eine Aufzeichnung wird bis zum Ende der Übung auf Moodle abrufbar sein. Trotz der Aufzeichnungen ist Vorbereitung auf jede Einheit und kontinuierliches Mitlernen erforderlich!

Voraussetzungen:
Kenntnisse im Bürgerlichen Recht auf dem Niveau der StEOP MP Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden sind Voraussetzung.

Ziele und Inhalte:
Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung und Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme aus den Bereichen Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundlagen des Sachenrechts.
Nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, einfache Fälle aus dem Bürgerlichen Recht zu lösen und das Ergebnis schriftlich nachvollziehbar (Subsumtion unter Rechtsnormen) festzuhalten. Die Studierenden sind danach für den Besuch einer weiterführenden Übung aus Zivilrecht bereit.

Methode:
Lösung von Fällen, die vorab auf moodle zur Verfügung gestellt werden. Die Studierenden bereiten die Fälle selbständig vor und formulieren eine Lösung. In der LV: Gemeinsame Diskussion unter Anleitung des LV-Leiters sowie Anleitung bei der schriftlichen Abfassung der eigenen Lösung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit und schriftliche Klausur(en).

Im digitalen Format besteht die Mitarbeit aus der schriftlichen Ausarbeitung der Übungsfälle, die Sie via Moodle bis zu 24 Stunden vor der jeweiligen Einheit abgeben können. So profitieren Sie von Ihrer Vorbereitung auf die Einheiten gleich doppelt, weil Sie sowohl eine schriftliche Ausarbeitung haben, die Sie im Rahmen der Einheit ergänzen können und gleichzeitig ein Mitarbeitsplus bekommen haben.

Bei der Klausur dürfen Sie Ihre Unterlagen verwenden. Sie sollten die Klausur aber ohne Unterlagen lösen können und außerdem bedenken, dass durch Nachlesen von nicht gelerntem Stoff sehr viel Zeit verloren geht und die Verwendung von Unterlagen bei Präsenzprüfungen nicht möglich ist.

Zur Benützung von Gesetzesausgaben beachten Sie mit Blick auf künftige Präsenzprüfungen folgenden Aushang, um nicht versehentlich "zu viel" in der Gesetzesausgabe zu notieren:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positive Klausur und Mitarbeit im Ausmaß von 2 Plus.

Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann eine Ersatzklausur geschrieben werden.

Mitarbeit verbessert die Note:
- ab 4 Plus Verbesserung um einen Notengrad (nicht bei negativer Klausur bzw nur wenn keine Zwischennote)
- wenn zwei Klausuren:
- - ab 2 Plus bessere Note bei Zwischennote
- - ab 4 Plus Verbesserung um einen Notengrad (wenn keine Zwischennote)

Angemeldete Studierende, die den Kurs sechs Tage nach Beginn noch nie besucht bzw auf Moodle aufgerufen haben, werden abgemeldet.

Wer nach Ende der Abmeldefrist an der Übung teilnimmt, wird benotet, selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wird. Achten Sie gegebenenfalls darauf, sich rechtzeitig abzumelden. Sie können sich per E-Mail beim Lehrveranstaltungsleiter bis 31.10.2020 abmelden.

Prüfungsstoff

Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundlagen des Sachenrechts.

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe (zB Kodex Bürgerliches Recht), die ABGB und KSchG, ggf auch das FAGG enthält.
Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem jeweils aktuellen Aushang des Instituts, derzeit https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Maerz_2020.pdf

Detaillierte Angaben zur Vorbereitung finden Sie auf den jeweiligen Fallangaben (moodle)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11