Universität Wien

030279 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 10.03. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 17.03. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 24.03. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 14.04. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 21.04. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 28.04. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 05.05. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 12.05. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 19.05. 13:15 - 14:15 Digital
  • Mittwoch 26.05. 13:15 - 14:15 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Format:
Die Übung findet zur Gänze via Live-Stream zu den angegebenen Übungszeiten mit Diskussionsmöglichkeiten und hin und wieder kurzen Gruppenarbeiten bzw -diskussionen online statt. Über eine Aufzeichnung stimmen die Studierenden ab. Vorbereitung auf jede Einheit und kontinuierliches Mitlernen ist erforderlich!

Voraussetzungen:
Kenntnisse im Bürgerlichen Recht auf dem Niveau der StEOP MP Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden sind Voraussetzung.

Ziele und Inhalte:
Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung und Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme aus den Bereichen Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundlagen des Sachenrechts.

Nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, einfache Fälle aus dem Bürgerlichen Recht zu lösen und das Ergebnis schriftlich nachvollziehbar (Subsumtion unter Rechtsnormen) festzuhalten. Die Studierenden sind danach für den Besuch einer weiterführenden Übung aus Zivilrecht bereit.

Methode:
Lösung von Fällen, die vorab auf moodle zur Verfügung gestellt werden. Die Studierenden bereiten die Fälle selbständig vor und formulieren eine Lösung. In der LV: Gemeinsame Diskussion unter Anleitung des LV-Leiters sowie Anleitung bei der schriftlichen Abfassung der eigenen Lösung.

Es handelt sich um eine Übung, in der der Umgang mit bereits gelerntem Stoff geübt wird, und nicht um eine Vorlesung, die den Stoff erstmals vermittelt. Das Studium der bei den Übungsfällen angegeben Literatur und gewissenhafte Vorbereitung werden vorausgesetzt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Klausur(en) und Mitarbeit.

Es gibt ein "soft cold calling", dh Studierende werden namentlich aufgerufen, können sich aber darauf vorbereiten, weil die jeweiligen Gruppen, die aufgerufen werden, den Studierenden vorab bekannt sind (zB 1. Einheit Nachname A-M, 2. Einheit N-Z usw). Je mehr Studierende aus eigener Initiative mitarbeiten, umso weniger wird aufgerufen. Gleichzeitig soll das Aufrufen sicherstellen, dass alle Teilnehmer*innen das für den positiven Abschluss notwendige Mitarbeitsplus sammeln können.

Die Studierenden können freiwillig via Moodle bis zu 24 Stunden vor der jeweiligen Einheit eine schriftliche Ausarbeitung der vorzubereitenden Fälle abgeben und erhalten Feedback. Zudem können die Studierenden via Moodle nach jeder Einheit den „muddiest point“ wählen.

Bei der Klausur dürfen alle Unterlagen verwendet werden („open book“). Sie sollten die Klausur aber ohne Unterlagen lösen können und bedenken, dass durch Nachlesen von nicht gelerntem Stoff viel Zeit verloren geht und die Verwendung von Unterlagen bei Präsenzprüfungen nicht möglich ist. Zur Benützung von Gesetzesausgaben beachten Sie mit Blick auf künftige Präsenzprüfungen folgenden Aushang:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Note auf die Übung sind eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus Voraussetzung. Jede weitere Mitarbeit ist freiwillig (dh kein Aufrufen mehr nach einem Plus) und verbessert die Note.

- Klausur: Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung. Von zwei angebotenen Klausuren muss eine positiv absolviert werden. Wenn Sie beide Klausuren mitschreiben, zählt der Schnitt von beiden Klausuren. Schreiben Sie nur eine Klausur mit, zählt nur diese Klausurnote. Ob Sie die erste oder zweite oder beide Klausuren mitschreiben, bleibt Ihnen überlassen (wenn Sie erst die zweite Klausur mitschreiben, haben Sie aber keine Möglichkeit zur Verbesserung mehr; bei einer positiven ersten Klausur können Sie Ihren Schnitt durch die zweite Klausur auch verschlechtern).
- Mitarbeit:
-- 1 Plus: Voraussetzung für den positiven Abschluss der Anfängerübung. Führt bei zwei Klausuren bei einer Zwischennote automatisch zum besseren Notengrad.
-- 3 Plus: Führen zu einer Verbesserung um einen Notengrad. Das gilt nur, wenn es sich um keine Zwischennote handelt und die Klausur oder der Klausurschnitt positiv ist.
-- Beide Kriterien können kombiniert werden, sodass auch nach einer Zwischennote noch eine Verbesserung um einen Grad möglich ist, sofern Sie 4 Plus erarbeitet haben.

Wer in der ersten Einheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes fehlt, wird abgemeldet und der Platz an anwesende Teilnehmer*innen von der Warteliste vergeben. Die weitere Anwesenheit und Teilnahme liegt in der Selbstverantwortung der Studierenden. Wer nach Ende der Abmeldefrist an der Übung teilnimmt, wird auch ohne mitgeschriebene Klausur benotet. Achten Sie darauf, sich rechtzeitig abzumelden. Sie können sich auch nach Ablauf der Frist in u:space beim Lehrveranstaltungsleiter bis 31.03.2021 per E-Mail abmelden.

Prüfungsstoff

Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundlagen des Sachenrechts.
Maßgeblich für den Stoffumfang sind die bei den Übungsfällen angegeben Kapitel aus dem Lehrbuch (zur Literatur siehe sogleich).

Literatur

Gesetzesausgabe: Aktuelle Ausgabe Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph, LexPack oÄ.

Lehrbuch: Es wird zu jedem Fall die vorzubereitende Literatur angegeben, um eine intensive und zielgerichtete Vorbereitung zu ermöglichen. Diese Angaben werden ausschließlich auf Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 6. Auflage (2019) basieren.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11