030279 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2022S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 00:01 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 65 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 09.03. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 16.03. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 23.03. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 30.03. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 06.04. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 27.04. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 04.05. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 11.05. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 18.05. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 25.05. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 01.06. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 08.06. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 15.06. 09:00 - 10:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausur und Mitarbeit.Es gibt ein "soft cold calling", dh Studierende werden namentlich aufgerufen, können sich aber darauf vorbereiten, weil die jeweiligen Gruppen, die aufgerufen werden, den Studierenden vorab bekannt sind (zB 1. Einheit Nachname A-M, 2. Einheit N-Z usw); Studierende können auch von ihren "unlimited passes" Gebrauch machen. Je mehr Studierende aus eigener Initiative mitarbeiten, umso weniger wird aufgerufen. Gleichzeitig soll das Aufrufen sicherstellen, dass alle Teilnehmer*innen das für den positiven Abschluss notwendige Mitarbeitsplus sammeln können.Bei der Klausur darf nur ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden. Ausschließlich im Fall eines durch COVID-19 bedingten Wechsels auf ein online-Format dürfen bei der online-Klausur alle Unterlagen verwendet werden („open book“). Dabei sollten Sie benken, dass durch Nachlesen von nicht gelerntem Stoff viel Zeit verloren geht und die Verwendung von Unterlagen bei Präsenzprüfungen nicht möglich ist.Zur Benützung von Gesetzesausgaben beachten Sie mit Blick auf Präsenzprüfungen folgenden Aushang:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note auf die Übung sind Anwesenheit, eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus Voraussetzung. Jede weitere Mitarbeit ist freiwillig (dh kein Aufrufen mehr nach einem Plus) und verbessert die Note.- Klausur: Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus wichtigem Grund (ärztliches Attest oÄ) versäumt, kann eine Ersatzklausur geschrieben werden. Die Nichtteilnahme an der (ersten) Klausur ohne wichtigen Grund wird als "nicht genügend" auf die Klausur gewertet.- Mitarbeit:
-- 1 Plus: Voraussetzung für den positiven Abschluss der Anfängerübung.
-- 3 Plus: Führen zu einer Verbesserung um einen Notengrad.Werden zwei Klausuren geschrieben, zählt der Schnitt, die bessere Note kann durch ein (ohnehin notwendiges) Mitarbeitsplus erreicht werden; weitere drei Plus führen zur Verbesserung um einen Notengrad.Angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes fehlen, werden abgemeldet. Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten, einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist (außer in der ersten Einheit) möglich. Wer ansonsten ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt, kann in dieser Anfängerübung kein positives Zeugnis mehr erlangen. Wer nach Ende der Abmeldefrist am Kurs teilnimmt, wird benotet, selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wird. Achten Sie ggf darauf, sich rechtzeitig abzumelden. Sie können sich beim Lehrveranstaltungsleiter bis 31. März per E-Mail (ausschließlich von Ihrer @unet-Adresse!) abmelden.
-- 1 Plus: Voraussetzung für den positiven Abschluss der Anfängerübung.
-- 3 Plus: Führen zu einer Verbesserung um einen Notengrad.Werden zwei Klausuren geschrieben, zählt der Schnitt, die bessere Note kann durch ein (ohnehin notwendiges) Mitarbeitsplus erreicht werden; weitere drei Plus führen zur Verbesserung um einen Notengrad.Angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes fehlen, werden abgemeldet. Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten, einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist (außer in der ersten Einheit) möglich. Wer ansonsten ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt, kann in dieser Anfängerübung kein positives Zeugnis mehr erlangen. Wer nach Ende der Abmeldefrist am Kurs teilnimmt, wird benotet, selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wird. Achten Sie ggf darauf, sich rechtzeitig abzumelden. Sie können sich beim Lehrveranstaltungsleiter bis 31. März per E-Mail (ausschließlich von Ihrer @unet-Adresse!) abmelden.
Prüfungsstoff
Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundlagen des Sachenrechts.
Maßgeblich für den Stoffumfang sind die bei den Übungsfällen angegeben Kapitel aus dem Lehrbuch (zur Literatur siehe sogleich).
Maßgeblich für den Stoffumfang sind die bei den Übungsfällen angegeben Kapitel aus dem Lehrbuch (zur Literatur siehe sogleich).
Literatur
Gesetzesausgabe: Aktuelle Ausgabe Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph, LexPack oÄ.
Achtung: das neue Gewährleistungsrecht (ABGB, KSchG, insb VGG) trat mit 1.1.2022 in Kraft!Lehrbuch: Es wird zu jedem Fall die vorzubereitende Literatur angegeben, um eine intensive und zielgerichtete Vorbereitung zu ermöglichen. Diese Angaben werden ausschließlich auf Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 7. Auflage (erscheint Mitte Februar 2022) basieren.Zusätzliche Empfehlung zum bürgerlichen Recht: Nigsch/Fischer-Czermak, Bürgerliches Recht - graphisch dargestellt, 5. Auflage (2021)Zusätzliche Empfehlung zu Lerntechnik und Falllösung: Palten, Der Lern- und Prüfungsmanager, 3. Auflage (2020)Auf Anfrage stelle ich gerne Hörerschein-Bestätigungen für die Bücher (beim PSK auch für das Paket samt Casebook) aus.
Achtung: das neue Gewährleistungsrecht (ABGB, KSchG, insb VGG) trat mit 1.1.2022 in Kraft!Lehrbuch: Es wird zu jedem Fall die vorzubereitende Literatur angegeben, um eine intensive und zielgerichtete Vorbereitung zu ermöglichen. Diese Angaben werden ausschließlich auf Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 7. Auflage (erscheint Mitte Februar 2022) basieren.Zusätzliche Empfehlung zum bürgerlichen Recht: Nigsch/Fischer-Czermak, Bürgerliches Recht - graphisch dargestellt, 5. Auflage (2021)Zusätzliche Empfehlung zu Lerntechnik und Falllösung: Palten, Der Lern- und Prüfungsmanager, 3. Auflage (2020)Auf Anfrage stelle ich gerne Hörerschein-Bestätigungen für die Bücher (beim PSK auch für das Paket samt Casebook) aus.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27
Kenntnisse im Bürgerlichen Recht auf dem Niveau der StEOP MP Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden sind Voraussetzung. Es handelt sich um eine Übung, in der der Umgang mit bereits gelerntem Stoff geübt wird, und nicht um eine Vorlesung, die den Stoff erstmals vermittelt. Das Studium der bei den Übungsfällen angegeben Literatur und gewissenhafte Vorbereitung werden vorausgesetzt. Vorbereitung auf jede Einheit und kontinuierliches Mitlernen ist erforderlich!Ziele und Inhalte:
Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung und Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme aus den Bereichen Rechtsgeschäftslehre, Leistungsstörungen, Bereicherungsrecht, Schadenersatzrecht und Grundlagen des Sachenrechts.Nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, einfache Fälle aus dem Bürgerlichen Recht zu lösen und das Ergebnis schriftlich nachvollziehbar (Subsumtion unter Rechtsnormen) festzuhalten. Die Studierenden sind danach für den Besuch einer weiterführenden Übung aus Zivilrecht bereit.Methode:
Lösung von Fällen, die vorab auf moodle zur Verfügung gestellt werden. Die Studierenden bereiten die Fälle selbständig vor und formulieren eine Lösung. In der LV: Gemeinsame Diskussion unter Anleitung des LV-Leiters sowie Anleitung bei der schriftlichen Abfassung der eigenen Lösung.