030281 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Termine:
MO 29. Oktober 2018, 10:00-12:30 Uhr (1. Einheit)
MO 12. November 2018, 10:00-12:30 Uhr (2. Einheit)
MO 10. Dezember 2018, 10:00-12:30 Uhr (3. Einheit)
MO 07. Jänner 2019, 10:00-12:30 Uhr (4. Einheit)
1. Klausur: 14. Jänner 2019 (Juridicum, SEM 10)
2. Klausur: 21. Jänner 2019 (Juridicum, U21)
- Montag 29.10. 10:00 - 12:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 12.11. 10:00 - 12:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 10.12. 10:00 - 12:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.01. 10:00 - 12:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 14.01. 09:00 - 11:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 21.01. 09:00 - 13:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 01.02. 10:00 - 11:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Stoff beschränkt sich auf den Allgemeinen Teil I des Strafrechts (AT I) und den Besonderen Teil (BT), insbesondere den BT I. Es werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Bitte bereiten Sie sich daher entsprechend auf die jeweiligen Einheiten vor und nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es werden zwei Klausuren angeboten, wobei die Klausur mit der höheren Punkteanzahl zur Beurteilung herangezogen wird. Durch Mitarbeit können bis zu fünf Punkte erworben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen: Zur positiven Beurteilung müssen Sie auf eine von zwei angebotenen Klausuren mindestens 10,5 von 20 Punkten und durch Mitarbeit mindestens zwei von fünf Punkten erreichen. Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Beurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.Beurteilungsmaßstab: Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 25 Punkte erreichen. Durch eine Klausur können Sie 20 Punkte erreichen. Die Klausur mit der höchsten Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Mit begleitender Mitarbeit können Sie bis zu fünf Punkte erwerben. Limit für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung sind 12,5 Punkte. Bitte beachten Sie auch die Mindestanforderungen.
Prüfungsstoff
Literatur
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15