Universität Wien

030283 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 09.03. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 16.03. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 23.03. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 30.03. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 20.04. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 27.04. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 04.05. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 11.05. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 18.05. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Montag 25.05. 15:30 - 16:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Anfängerpflichtübung beginnt am Mo den 9. März 2020 und findet wöchentlich statt. Den detaillierten Programmablauf finden Sie unter „Terminübersicht“ auf der Homepage des Strafrechtsinstituts (https://strafrecht.univie.ac.at/). Ziel ist eine Einführung in die juristische Falllösungstechnik anhand des strafrechtlichen Fallprüfungsschemas. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei die Teilnehmerinnen eingeladen sind, sich zur Mitarbeit zu melden. Alle Angaben finden sich rechtzeitig auf der Homepage (https://strafrecht.univie.ac.at) auf meiner Unterseite. Die TeilnehmerInnen werden gebeten, sich diese herunterzuladen.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Also lernen Sie regelmäßig mit, bereiten Sie sich für die einzelnen Stunden vor, und wiederholen Sie nach der Übung den durchgemachten Stoff! Dazu finden Sie auch nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze zu dem jeweiligen Fall auf der Homepage.
Inhaltlich beschäftigt sich diese Anfängerpflichtübung ausschließlich mit dem materiellen Strafrecht, und zwar mit dem AT I und dem BT I.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei schriftliche Klausuren.Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden schriftlichen Klausuren zusammen.
• Erster Termin: 11.05.2020
• Zweiter Termin: 25.05.2020
• Ersatztermin [ausschließlich für den Fall, dass der erste oder zweite Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrgenommen werden konnte!]: 15.06.2020
Weitere Ersatztermine werden nicht angeboten.

Nicht erbrachte Klausuren werden negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgte (siehe unten Abmeldung). Überdurchschnittliche Mitarbeitsleitung wird bei der Festsetzung der Gesamtnote positiv berücksichtigt.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

UPDATE: Achtung! Neu aufgrund der COVID19-Situation:

Da wir uns leider auch nicht zum Schreiben der Klausur im Hörsaal treffen können, müssen auch die Klausuren in Fernmodus stattfinden. Dazu wird zu den jeweiligen Klausurzeiten die Klausur auf Moodle hochgeladen. Sie schreiben dann die Klausur von Zuhause in Echtzeit. Nähere Informationen dazu werden Ihnen noch über u:space zugeschickt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten UE-Einheit entsprechend § 10 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der UE führt.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden schriftlichen Klausuren zusammen.
Abmeldungen durch den LV-Leiter sind bis zur ersten Klausur möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird jedenfalls eine Note eingetragen. Nicht mitgeschriebene Klausuren werden negativ gewertet.

Prüfungsstoff

AT I und BT I.

Literatur

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie unter „Informationen zu Prüfungen“ (auf der Homepage des Strafrechtsinstituts https://strafrecht.univie.ac.at/).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15