Universität Wien

030285 KU Restrukturierung und Insolvenzrecht (Vertiefung) (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Nähere Infos finden Sie auf unserer Website zvr.univie.ac.at und unter u:find.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 12.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Dienstag 19.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Dienstag 09.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 16.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 30.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Dienstag 21.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Dienstag 04.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Montag 10.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 18.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Kurs widmet sich den aktuellen Entwicklungen im nationalen und internationalen Restrukturierungs- und Insolvenzrecht. Diese werden im Rahmen der Kurstermine von Vertreter:innen aus Wissenschaft und (insbesondere auch) Praxis vorgestellt und diskutiert.

Das Seminar richtet sich damit insbesondere auch an die juristische Praxis und lädt in diesem Sinne zum disziplinären Austausch und entsprechender Vernetzung ein.

Darüber hinaus bietet die Lehrveranstaltung auch Diplomstudent*innen wertvolle Einblicke in die facettenreiche Praxis des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts, insbesondere auch zu rechtspolitischen Trends und Entwicklungen in der europäischen und österreichischen Judikatur.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zur Beurteilung der Seminarteilnehmer*innen wird insbesondere die mündliche Mitarbeit im Rahmen der Lehrveranstaltungseinheiten herangezogen. Ergänzend können auch Prüfungskolloquien sowie schriftliche Hausarbeiten zur Beurteilung herangezogen werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit in den Präsenzeinheiten der Lehrveranstaltung, mündliche Mitarbeit

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff im Fall eines Prüfungskolloquiums sind die in den Lehrveranstaltungseinheiten gehaltenen Vorträge sowie die Inhalte der daran anschließenden Diskussionen.

Literatur

keine Angabe

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 13.03.2024 11:45