030288 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 30.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ablauf und Inhalte: Die Pflichtübung beginnt am Di, den 14. März 2017 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Klausur- und Modulprüfungsfälle mündlich durchbesprochen.Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Klausuren. Die Endnote setzt sich grundsätzlich zu je 50% aus den Noten der beiden Klausuren zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note "Nicht Genügend" gewertet.
Überdurchschnittliche Mitarbeitsleistung wird bei der Festsetzung der Gesamtnote berücksichtigt.Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Überdurchschnittliche Mitarbeitsleistung wird bei der Festsetzung der Gesamtnote berücksichtigt.Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Eine Mitarbeitsleistung ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15