Universität Wien

030288 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2018S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 13.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 20.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 10.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 17.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 24.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 29.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 05.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 12.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 19.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf und Inhalte: Die Übung beginnt am Di, den 13. März 2018 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Klausur- und Modulprüfungsfälle mündlich durchbesprochen.
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen, wobei die schriftliche Leistung mit 70% und die mündliche Leistung mit 30% gewichtet werden.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht.
Zweimalige Absenz wird ohne Begründung akzeptiert. Eine weitere Abwesenheit führt zur Streichung aus der Teilnehmerliste. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15