030288 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 09.02.2018 00:01 bis Mo 26.02.2018 23:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
13.03.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
20.03.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
10.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
17.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
24.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
08.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
15.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
29.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
05.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
12.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
19.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen, wobei die schriftliche Leistung mit 70% und die mündliche Leistung mit 30% gewichtet werden.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Zweimalige Absenz wird ohne Begründung akzeptiert. Eine weitere Abwesenheit führt zur Streichung aus der Teilnehmerliste. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Zweimalige Absenz wird ohne Begründung akzeptiert. Eine weitere Abwesenheit führt zur Streichung aus der Teilnehmerliste. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!