030292 UE Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2018S)
Vorbereitung auf die FÜM III im Juni 2018
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 01.05.2018 00:01 bis So 20.05.2018 23:59
- Abmeldung bis So 27.05.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Vorbesprechung und die Klausuren werden zusammen mit der UE 030431 Klausurenkurs aus öffentlichem Recht abgehalten. Begleitend kann das Konversatorium 030215 KO Öffentliches Recht besucht werden.
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit unentschuldigt nicht erscheinen, werden abgemeldet. Die freiwerdenden Plätze werden an Personen auf der Warteliste vergeben.Alle Interessierten dürfen bei verfügbaren Sitzplätzen die Klausuren mitschreiben und bei den Nachbesprechungen teilnehmen. Pro Übung werden allerdings maximal 60 Klausuren korrigiert. Priorität haben dabei zunächst die angemeldeten TeilnehmerInnen, dann jene auf Wartelistenplätzen und schließlich alle anderen.- Mittwoch 23.05. 18:00 - 19:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Dienstag 29.05. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 07.06. 09:30 - 13:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 12.06. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 21.06. 16:30 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zur Vorbereitung auf die FÜM III im Juni 2018 soll anhand von zwei schriftlichen vierstündigen Klausuren die Prüfungssituation simuliert werden. In den Klausurbesprechungen wird die strukturierte Falllösung geübt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (etwa KODEX-Ausgaben und RIS-Ausdrucke), diese dürfen farblich markiert sein. Verweise auf Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung) sind – auch auf „Post-its“ – erlaubt.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (etwa KODEX-Ausgaben und RIS-Ausdrucke), diese dürfen farblich markiert sein. Verweise auf Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung) sind – auch auf „Post-its“ – erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ab einer positiven Klausur erfolgt ein positiver Vermerk (+) im Sammelzeugnis.
Prüfungsstoff
Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III.
http://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/
http://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/wiederin-ewald/
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15