030294 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 09.02.2018 00:01 bis Mo 26.02.2018 23:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 14.03. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.03. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 11.04. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 09.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 16.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 23.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 30.05. 16:00 - 17:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 06.06. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 13.06. 16:00 - 17:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Inhalte der LV (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die Teilnehmer_innen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und besprechen diese in der LV gemeinsam mit der LV-Leiterin. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, einfache Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte beim ersten Klausurtermin am 6.6.2018 nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Ersatzklausur am 13.6.2018. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausurnote erforderlich.Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:- 0 Mitarbeitsplus verschlechtern die Note um einen Grad
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung, um Studierenden auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)
Literatur
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15