Universität Wien

030294 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
Gemeinsame Klausuren mit LV 030075

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten Einheit entsprechend § 10 des Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung führt.

Bitte beachten Sie, dass die Termine am 26. Mai, am 3. Juni sowie am 9. Juni von der regulären Zeit abweichen und diese in anderen Hörsälen stattfinden!

GEÄNDERTE ABMELDEFRIST: Aufgrund der Umstände wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich bei mir bis zum 25.5. von der Lehrveranstaltung per E-Mail abzumelden.

  • Dienstag 10.03. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.03. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.03. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 31.03. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.04. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.04. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.05. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.05. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.05. 14:00 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 26.05. 13:00 - 14:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und in weiterer Folge werden die Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.
Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist!

Die Endnote entspricht der (besseren) Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- bei 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ
- bei 1 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der (besseren) Klausurnote
- bei 6 oder mehr Mitarbeitsplus verbessert sich die Klausurnote um einen Grad

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine. Die Anwesenheit wird in jeder Übungseinheit durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden).

Mindesterfordernis ist überdies die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung und eine positive Klausur (Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen. ).

Klausurtermine:
- Dienstag, 26.05.2020 von 13.00 bis 14.00 Uhr im U10 und
- Dienstag, 09.06.2020 von 13.00 bis 14.00 Uhr im U10

Prüfungsstoff

UPDATE DER PRÄSENZKLAUSUREN AUF KLAUSUREN VIA MOODLE-PLATTFORM
Das bedeutet im Einzelnen:
KEINE ÄNDERUNG der KLAUSURTERMINE: Die Klausuren finden – wie angekündigt – am Dienstag, 26. Mai, und am Dienstag, 09. Juni 2020 statt.

ART der DURCHFÜHRUNG: Zu den Klausurterminen erhalten Sie auf moodle die Klausurangabe, die Sie downloaden. Sie bearbeiten die Klausur und laden die von Ihnen bearbeitete Datei als pdf im offenen Zeitfenster wieder auf moodle hoch. Während der Klausurdauer werden Ihnen Frau Mag. Grabmann und ich als Ansprechpartner für technische Fragen und Fragen zur Angabe zur Verfügung stehen (es werden nur Sachverhaltsfragen und keine inhaltlichen Fragen beantwortet). Sie können uns während der Klausur per E-Mail und über die Mitteilungsfunktion in moodle erreichen (hierzu gehen Sie in die Kategorie „Teilnehmer/innen“ und klicken auf meinen Namen bzw auf Nicole Grabmann. Sie werden dann auf das Profil weitergeleitet und sehen neben dem Namen ein Sprechblasensymbol und daneben „Mitteilung“ stehen. Wenn Sie auf dieses klicken, öffnet sich die Chatfunktion. Bitte probieren Sie dies vor dem Test aus und schreiben Sie mir bei Fragen eine E-Mail). Nach Korrektur der Klausurarbeiten erhalten Sie die korrigierten Fassungen inkl Punkteschema retour. Konkrete Fragen zu Ihren individuell korrigierten Klausurarbeiten ersuche ich per Email an mich zu richten.

ÄNDERUNG der DAUER: Eine Klausur in Präsenzlehre dauert so lange wie eine reguläre Unterrichtseinheit, d.h. für die Anfängerübung 45 Minuten. Da bei der geplanten Durchführung der Klausur aber auch ein Down- und Upload über moodle erforderlich ist und Ihnen diese Zeit nicht als Arbeitszeit für die inhaltliche Bearbeitung der Aufgabenstellung verloren gehen soll, wird die Klausurdauer auf 75 Minuten (45 Min Klausurbearbeitung + 30 Min für Down- und Upload) verlängert. Das bedeutet also, dass das Zeitfenster für die Klausur am jeweiligen Klausurtag (siehe oben) auf moodle zwischen 13.00 bis 14.15 Uhr offen ist.

VORBEREITUNG für die Klausur: Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie bereits alle mit der Abwicklung von Klausuren über moodle vertraut sind (und ich auch nicht), möchte ich Ihnen die Möglichkeit einräumen, die Durchführung „zu testen“. Ich werde daher eine Probeklausur (aus dem bisherigen Stoffgebiet) am 12.5.2020 in der Zeit von 14.00 bis 15.15 Uhr auf moodle abhalten, damit Sie den technischen Vorgang ausprobieren können und auch einen Eindruck bekommen, wie die Klausur aufgebaut sein wird. Ich werde die Probeklausur nicht individuell korrigieren, Sie bekommen aber natürlich eine Musterlösung sowie das Punkteschema zur Probeklausur von mir nach dem Termin. In der darauffolgenden Woche, sohin am 19.05. um 14.00-15.00 Uhr, werden Sie die Möglichkeit erhalten, Fragen zum Stoff, dem Ablauf der Klausur etc im Rahmen eines Chats oder eines Forums (genaue Vorgehensweise werde ich Ihnen noch bekannt geben) zu stellen.

INHALT der KLAUSUR: Die Klausur wird sich aus zwei Teilbereichen zusammensetzen: 1) Wissensfrage(n) aus einem Gebiet des Fallprüfungsschemas, wie es die Fälle bis zur ersten Klausur behandelt haben (Empfehlung zur Vorbereitung: Wiederholen Sie die von mir jeweils genannten Kapitel in den Lehrbüchern); 2) Falllösung aus einem in den Fällen bzw Wiederholungs(= Mitarbeits-)aufgaben und den diesbezüglichen Musterlösungen durchgenommenen Teilbereich des AT I und BT.

KEINE ÄNDERUNG des NOTENSCHLÜSSELS für die Erlangung der ENDBEURTEILUNG: Wie angekündigt bleibt es dabei, dass sich die Endbeurteilung aus den beiden Klausurleistungen ergibt. Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist davon abgesehen das Vorliegen der Mindestvoraussetzung einer Mitarbeitsleistung, die Sie ja seit Beginn der Lehrveranstaltung jede Woche durch die Bearbeitung der Wiederholungsfragen erbringen konnten und weiterhin erbringen können. [Das Erfordernis der Anwesenheit hat sich naturgemäß überholt.]

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15