030296 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Samstag 25.03. 14:30 - 17:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 28.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.04. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.04. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 30.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.06. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.06. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei Klausuren und mündliche MITARBEIT. Für eine positive Beurteilung ist die Teilnahme an beiden Klausuren erforderlich. Die erste Klausur dauert 45 min., die zweite 60 min.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Anwesenheit + Teilnahme an beiden Klausuren
Der Anteil der einzelnen Leistungen an der Gesamtnote beträgt für die erste Klausur 30 %, für die zweite Klausur 50 % und für mündliche MITARBEIT 20 %. Schenken Sie die 20 % für die Mitarbeit nicht her, sie werden Ihnen am Ende vielleicht auf eine positive/bessere Note fehlen!
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Anwesenheit + Teilnahme an beiden Klausuren
Der Anteil der einzelnen Leistungen an der Gesamtnote beträgt für die erste Klausur 30 %, für die zweite Klausur 50 % und für mündliche MITARBEIT 20 %. Schenken Sie die 20 % für die Mitarbeit nicht her, sie werden Ihnen am Ende vielleicht auf eine positive/bessere Note fehlen!
Prüfungsstoff
Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Grundlagen des Sozialrechts
Literatur
Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (9. Auflage, 2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (9. Auflage, 2015)
Die für die Übung notwendige Literatur wird in der ersten Stunde besprochen! Davor müssen sich die Studierenden noch keine Bücher kaufen.
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (9. Auflage, 2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (9. Auflage, 2015)
Die für die Übung notwendige Literatur wird in der ersten Stunde besprochen! Davor müssen sich die Studierenden noch keine Bücher kaufen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
VORBEREITUNG von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion, tlw Wiederholung des Stoffes aus der Vorlesung.
Der Name "Übung" ist nicht zufällig gewählt, also bereiten Sie sich auf die einzelnen Stunden vor, sonst ist das Ganze sinnlos.