Universität Wien

030296 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 14.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 21.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Samstag 25.03. 14:30 - 17:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Dienstag 28.03. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 04.04. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 25.04. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 02.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 09.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 16.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 23.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 30.05. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 13.06. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 20.06. 09:00 - 10:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Pflichtübung dient der Vorbereitung auf die Modulprüfung. Die Studierenden sollen durch das Lösen von Übungsfällen ein arbeitsrechtliches Problemverständnis entwickeln. Am Ende der LV sollen die TeilnehmerInnen Probleme selbständig erkennen, analysieren und dogmatisch nachvollziehbar lösen können.
VORBEREITUNG von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion, tlw Wiederholung des Stoffes aus der Vorlesung.
Der Name "Übung" ist nicht zufällig gewählt, also bereiten Sie sich auf die einzelnen Stunden vor, sonst ist das Ganze sinnlos.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und mündliche MITARBEIT. Für eine positive Beurteilung ist die Teilnahme an beiden Klausuren erforderlich. Die erste Klausur dauert 45 min., die zweite 60 min.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.

Anwesenheit + Teilnahme an beiden Klausuren
Der Anteil der einzelnen Leistungen an der Gesamtnote beträgt für die erste Klausur 30 %, für die zweite Klausur 50 % und für mündliche MITARBEIT 20 %. Schenken Sie die 20 % für die Mitarbeit nicht her, sie werden Ihnen am Ende vielleicht auf eine positive/bessere Note fehlen!

Prüfungsstoff

Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Grundlagen des Sozialrechts

Literatur

Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (9. Auflage, 2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (9. Auflage, 2015)
Die für die Übung notwendige Literatur wird in der ersten Stunde besprochen! Davor müssen sich die Studierenden noch keine Bücher kaufen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15