Universität Wien

030296 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2018W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 11.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 18.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 25.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 08.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 15.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 22.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 29.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 06.12. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 13.12. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 10.01. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 17.01. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 24.01. 15:30 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Pflichtübung dient der schwerpunktmäßigen Vorbereitung auf die Modulprüfung. Die Studierenden sollen durch das Lösen von Übungsfällen ein arbeitsrechtliches Problemverständnis entwickeln.
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren, Mitarbeit.
Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den positiven Abschluss ist ein positiver Notendurchschnitt bei den Klausuren erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.

Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.

Prüfungsstoff

Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15