030296 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Mittwoch
13.03.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
20.03.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
27.03.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
03.04.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
10.04.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
08.05.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
15.05.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
22.05.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
29.05.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
05.06.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
12.06.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
19.06.
10:00 - 11:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren, Mitarbeit.
Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den positiven Abschluss ist ein positiver Notendurchschnitt bei den Klausuren erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 11.07.2019 08:07
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.