030296 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Mittwoch
09.10.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
23.10.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
30.10.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
06.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
13.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
20.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
27.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
04.12.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
11.12.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
08.01.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
15.01.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch
22.01.
15:00 - 16:30
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren, Mitarbeit.
Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den positiven Abschluss ist ein positiver Notendurchschnitt bei den Klausuren erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.