Universität Wien

030296 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2020S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 11.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 18.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 25.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 01.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 22.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 29.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 06.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 13.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 20.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 27.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 03.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 10.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Mittwoch 17.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Pflichtübung dient der schwerpunktmäßigen Vorbereitung auf die Modulprüfung. Die Studierenden sollen durch das Lösen von Übungsfällen ein arbeitsrechtliches Problemverständnis entwickeln.
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Eine schriftliche Klausur (45 Minuten), eine Hausarbeit (auch als Gruppenarbeit für max 4 Kolleg*innen.
Bei der Klausur darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den positiven Abschluss ist ein positiver Notendurchschnitt bei Klausur und Hausarbeit erforderlich (Gewichtung 40:60%).

Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.

Prüfungsstoff

Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19