030296 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 18.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 25.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 01.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 22.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 29.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 06.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 13.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 20.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 27.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 03.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 10.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 17.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Eine schriftliche Klausur (45 Minuten), eine Hausarbeit (auch als Gruppenarbeit für max 4 Kolleg*innen.
Bei der Klausur darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Bei der Klausur darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den positiven Abschluss ist ein positiver Notendurchschnitt bei Klausur und Hausarbeit erforderlich (Gewichtung 40:60%).Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.