030296 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2020 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
-
Dienstag
13.10.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
20.10.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
27.10.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
03.11.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
10.11.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
17.11.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
24.11.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
01.12.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
15.12.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
12.01.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG -
Dienstag
19.01.
10:00 - 11:30
Hybride Lehre
Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren, Mitarbeit. Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den positiven Abschluss der LV ist ein positiver Notendurchschnitt bei den Klausuren erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Mazal, Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Aufl. (2020)
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.