Universität Wien

030296 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2021W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die LV findet im FERNLEHRE-Modus (DIGITAL) statt. Weitere Infos folgen!

  • Montag 07.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 08.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 09.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 10.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 14.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 17.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 18.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 21.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung dient der schwerpunktmäßigen Vorbereitung auf die Modulprüfung. Die Studierenden sollen durch das Lösen von Übungsfällen ein arbeitsrechtliches Problemverständnis entwickeln.
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren, Mitarbeit. Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.

Prüfungsstoff

Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Mazal, Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Aufl. (2020)
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27