Universität Wien

030296 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2023S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 14.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 21.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 28.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 18.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 25.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 02.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 09.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 16.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 23.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 06.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 13.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Dienstag 20.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Konzept der Übung beruht darauf, den Studierenden ein möglichst umfassendes Bild des Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz zu vermitteln. Die Übung dient dabei der Vorbereitung auf die Modulprüfung. Der inhaltliche Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der systematischen Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.

Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:

1. Mündliche Leistung – Mitarbeit
2. Zwischenklausur
3. Abschlussklausur zum Gesamtstoff der UE

Die aktive Mitarbeit ist ausdrücklich erwünscht. Die Mitarbeit stellt die Mitwirkung bei den Falllösungen (auch selbständige Falllösung) dar. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Die Pluspunkte für die Mitarbeit werden am Ende jeder Einheit in die Liste eingetragen. Studierende, die sinnvolle Kommentare (die dahingehende Bewertung obliegt ausschließlich den UE-Leiter*innen) abgegeben oder einen Teil eines Falls (zutreffend oder jedenfalls vertretbar) gelöst haben, erhalten einen Pluspunkt.

Bei den Klausuren ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt und erwünscht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.

Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:

1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (20%)
2. Klausuren (80%)

Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.

Prüfungsstoff

Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Aktuelle Lehrbücher zum österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, etwa:

Marhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht 4. Auflage (2021)
Kietaibl, Arbeitsrecht I 11. Auflage (2020) + Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II 11. Auflage (2020)

Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen 9. Auflage (2020)
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts 7. Auflage (2019)
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht 13. Auflage (2021)
Resch, Sozialrecht 8. Auflage (2020)

Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.

Gesetzesausgaben:
Kodex Studienausgabe Arbeitsrecht – in der aktuellsten Auflage
Kodex Studienausgabe Sozialrecht – in der aktuellsten Auflage
Rechtsinformationssystem des Bundes - www.ris.gv.at (Anmerkung: Kostenloser Zugang zum geltenden österreichischen Bundes- und Landesrecht sowie zur höchstgerichtlichen Judikatur. Sie können die für die LV notwendigen Gesetzestexte (überwiegend ASVG-Bestimmungen) - alternativ zur Verwendung einer gebundenen Gesetzessammlung - aus dem RIS ausdrucken und in die LV (nicht jedoch zur Klausur) mitnehmen.)

Zusätzliche Übungsbücher:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht 11. Auflage (2020)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 21.08.2023 10:26