030298 KU Öffentliches Recht und Digitalisierung (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis So 03.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 21.03.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
21.03.
10:00 - 11:00
Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
(Vorbesprechung)
N
Freitag
03.05.
09:00 - 13:00
Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Freitag
17.05.
09:00 - 13:00
Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Freitag
24.05.
09:00 - 13:00
Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Freitag
07.06.
09:00 - 13:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag
14.06.
09:00 - 13:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele und Inhalte: Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien verändern die menschliche Gesellschaft auf vielfältige Weise. Dies betrifft auch das Verfassungs- und Verwaltungsrecht. In diesem Kurs sollen einige Aspekte dieser Entwicklung beleuchtet werden. Dabei soll die Frage im Fokus stehen, wie sich die Digitalisierung auf öffentlich-rechtliche Institutionen und Verfahren selbst auswirkt. Ziel ist es, dass die Studierenden anhand ausgewählter Fragestellungen (z.B. E-Voting, Automatisierung des Verwaltungshandelns, elektronische Kundmachungen) mit den Einflüssen der Digitalisierung auf das österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrecht und seinen unionsrechtlichen Bezügen vertraut werden und hierbei auftretende Rechtsprobleme verstehen. Die Lehrveranstaltung richtet sich an Studierende, die zumindest über Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht verfügen und an den Transformationen des Öffentlichen Rechts durch die Digitalisierung interessiert sind.Methoden: Vorträge des Lehrveranstaltungsleiters; Kurzreferate über gerichtliche Entscheidungen (ersatzweise: schriftliche Ausarbeitung); Diskussionen; praxisorientierte Aufgabenstellungen
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle: Kurzreferat/schriftliche Ausarbeitung sowie MitarbeitErlaubte Hilfsmittel: Grundsätzlich sind alle Hilfsmittel erlaubt. Wenn KI-Tools verwendet werden, muss dies angegeben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen: Anwesenheit (max. 20% der Lehrveranstaltung dürfen versäumt werden, darüber hinaus nur mit gutem Grund wie z.B. Krankheit), Mitarbeit (zumindest in drei Einheiten) sowie Halten eines Kurzreferats/Abgabe einer schriftlichen AusarbeitungBeurteilungsmaßstab: Mitarbeit (65 %), Kurzreferat oder schriftliche Ausarbeitung (35 %)
Prüfungsstoff
Die in der Lehrveranstaltung behandelten Inhalte
Literatur
wird in der Lehrveranstaltung und auf Moodle bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 27.03.2024 11:45