Universität Wien

030305 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 10.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 17.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 24.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 31.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 07.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 14.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 21.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 28.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 05.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 12.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 09.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 16.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 23.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

2 schriftliche Klausuren, Mitarbeit in der LV und über moodle; Eine unkommentierte Gesetzesausgabe darf und sollte bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die erste Klausur zählt 40%, die zweite 60%; bei jeder Klausur ist eine Mindestpunkteanzahl von 20% zu erreichen. Insgesamt müssen für ein positives LV-Zeugnis 51% der Gesamtpunkteanzahl erreicht werden.
Mitarbeit erfolgt durch mündliche Beiträge in der LV und durch Teilnahme an freiwilligen moodle-Tests und am Diskussionsforum. Mitarbeit gibt den Ausschlag, wenn man zwischen 2 Noten steht.

Prüfungsstoff

Die Themenbereiche, die in der PÜ besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (2015)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 7. Auflage (2013)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15