030306 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.10. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 18.10. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 25.10. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 08.11. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.11. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.11. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 29.11. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 06.12. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 13.12. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 10.01. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 17.01. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.01. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses. Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts. Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 Klausuren a 45 Minuten und Mitarbeit.
Für den positiven Abschluss ist ein Notendurchschnitt bei den Klausuren von zumindest Vier erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.
Für den positiven Abschluss ist ein Notendurchschnitt bei den Klausuren von zumindest Vier erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.
Prüfungsstoff
Die in den einzelnen Stunden behandelten Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts.
Literatur
Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (2015)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (2015)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15