030306 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 10.10. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 17.10. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.10. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 31.10. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 07.11. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 14.11. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.11. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 28.11. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 05.12. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 12.12. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 09.01. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 16.01. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 23.01. 14:00 - 15:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses. Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts. Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 Klausuren a 45 Minuten und Mitarbeit.
Für den positiven Abschluss ist ein Notendurchschnitt bei den Klausuren von zumindest Vier erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.
Für den positiven Abschluss ist ein Notendurchschnitt bei den Klausuren von zumindest Vier erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.
Prüfungsstoff
Die in den einzelnen Stunden behandelten Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts.
Literatur
Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15