Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030306 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2019S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 19.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 26.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 02.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 09.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 30.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 14.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.05. 14:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 04.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 18.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses. Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts. Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

2 Klausuren a 45 Minuten und Mitarbeit.
Für den positiven Abschluss ist ein Notendurchschnitt bei den Klausuren von zumindest Vier erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist möglich.

Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.

Prüfungsstoff

Die in den einzelnen Stunden behandelten Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts.

Literatur

Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15