Universität Wien

030306 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2019W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 08.10. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.10. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 22.10. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 29.10. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.11. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.11. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.11. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 26.11. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.12. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.12. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.12. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.01. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.01. 14:30 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses. Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts. Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

2 Klausuren a 45 Minuten und Mitarbeit.
Für den positiven Abschluss ist ein Notendurchschnitt bei den Klausuren von zumindest Vier erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist möglich.

Anmeldung und Zulassung UE
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer UE aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen UEs ist nicht möglich.

Prüfungsstoff

Die in den einzelnen Stunden behandelten Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts.

Literatur

Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15