030306 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.09.2021 00:01 bis Mo 27.09.2021 23:59
- Abmeldung bis Do 14.10.2021 23:59
Details
max. 63 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
UPDATE: Die Lehrveranstaltung findet bis auf weiteres online statt.
- Montag 11.10. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.10. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 25.10. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.11. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.11. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 22.11. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 29.11. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 06.12. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.12. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 10.01. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.01. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 24.01. 15:15 - 16:45 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren sowie Mitarbeit und/oder die Abgabe von bis zu zwei (freiwilligen) Hausübungen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Klausuren. Für eine positive Bewertung ist insofern grundsätzlich ein Notendurchschnitt von zumindest Vier erforderlich. Bei Ergebnissen zwischen zwei Noten wird mathematischen Grundsätzen entsprechend gerundet. Unterlassene Teilnahme an einer Klausur führt zu einer Benotung dieser Klausur mit „Nicht genügend“.
Studierende haben allerdings die Möglichkeit, ihre Note durch Mitarbeit zu verbessern. Außerdem gibt jede abgegebene Hausübung, sofern sie positiv benotet wird, ein Plus. Bei drei gesammelten Plus gilt bei Ergebnissen zwischen zwei Noten die bessere Note, sechs gesammelte Plus ersetzen eine Klausur.
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht anwesend sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.
Studierende haben allerdings die Möglichkeit, ihre Note durch Mitarbeit zu verbessern. Außerdem gibt jede abgegebene Hausübung, sofern sie positiv benotet wird, ein Plus. Bei drei gesammelten Plus gilt bei Ergebnissen zwischen zwei Noten die bessere Note, sechs gesammelte Plus ersetzen eine Klausur.
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht anwesend sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.
Prüfungsstoff
Die besprochenen Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Für das Arbeitsrecht entweder Kietaibl/Windisch-Graetz, Arbeitsrecht I und II, 11. Auflage (2020) oder Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Für das Sozialrecht empfohlen wird Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Für das Sozialrecht empfohlen wird Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27
Vorbereitung von Übungsfällen durch die Studierenden, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV. Hausübungen sind freiwillig.