Universität Wien

030306 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2022W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 10.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 17.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 24.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 31.10. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 07.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 14.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 21.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 28.11. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 05.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 12.12. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 09.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 16.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 23.01. 16:30 - 18:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung, Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.
Vorbereitung von Übungsfällen durch die Studierenden, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV. Hausübungen sind freiwillig.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren sowie Mitarbeit und/oder die Abgabe von bis zu zwei (freiwilligen) Hausübungen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Klausuren. Für eine positive Bewertung ist insofern grundsätzlich ein Notendurchschnitt von zumindest Vier erforderlich. Bei Ergebnissen zwischen zwei Noten zählt die schlechtere Note. Unterlassene Teilnahme an einer Klausur führt zu einer Benotung dieser Klausur mit „Nicht genügend“.
Studierende haben allerdings die Möglichkeit, ihre Note durch Mitarbeit (Sammeln von Plus) zu verbessern. Zusätzlich gibt jede abgegebene Hausübung, sofern sie positiv benotet wird, ein Plus. Bei drei gesammelten Plus gilt bei Ergebnissen zwischen zwei Noten die bessere Note, sechs gesammelte Plus ersetzen eine Klausur bzw zählt dann von zwei Klausuren die bessere Klausur.
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht anwesend sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein unentschuldigtes Fehlen in mehr als zwei Einheiten zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.

Prüfungsstoff

Die besprochenen Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Für das Arbeitsrecht entweder Kietaibl/Windisch-Graetz, Arbeitsrecht I und II, 11. Auflage (2020) oder Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022)
Für das Sozialrecht empfohlen wird Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 05.09.2022 14:07