Universität Wien

030313 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2020W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 13.10. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 20.10. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 27.10. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 03.11. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 10.11. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 17.11. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 24.11. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 01.12. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 15.12. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 12.01. 15:30 - 17:00 Digital
  • Dienstag 19.01. 15:30 - 17:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren, Mitarbeit. Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für den positiven Abschluss ist ein positiver Notendurchschnitt bei den Klausuren erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.

Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.

Prüfungsstoff

Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 10. Auflage (2017)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 10. Auflage (2017)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 8. Auflage (2017)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11