030313 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 10.10. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.10. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 24.10. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 31.10. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.11. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 14.11. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 21.11. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 28.11. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 05.12. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 12.12. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.01. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.01. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.01. 14:45 - 16:15 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
1. Mündliche Mitarbeit
2. Erste Klausur
3. Zweite Klausur
Bei der Klausur ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt und erforderlich.
1. Mündliche Mitarbeit
2. Erste Klausur
3. Zweite Klausur
Bei der Klausur ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt und erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges (und mit Entschuldigung aus wichtigen Gründen auch zweimaliges) Fehlen wird toleriert. Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nichterscheinen führt zum Verlust des UE-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung).
Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Klausurnoten. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen kann zu einer Verbesserung um bis zu einem Notengrad führen, vorausgesetzt, zumindest eine der beiden Klausuren ist positiv.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Die Note ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Klausurnoten. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen kann zu einer Verbesserung um bis zu einem Notengrad führen, vorausgesetzt, zumindest eine der beiden Klausuren ist positiv.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Aktuelle Lehrbücher zum österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, etwa
Marhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021),
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020) und Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021),
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht, 13. Auflage (2021),
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts, 7. Auflage (2019),
Resch, Sozialrecht, 8. Auflage (2020)
Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.
Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht in aktueller Auflage,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht
Empfohlen werden zusätzliche Casebooks zur selbständigen Übung von Fällen:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Auflage (2020)
Marhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021),
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020) und Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021),
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht, 13. Auflage (2021),
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts, 7. Auflage (2019),
Resch, Sozialrecht, 8. Auflage (2020)
Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.
Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht in aktueller Auflage,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht
Empfohlen werden zusätzliche Casebooks zur selbständigen Übung von Fällen:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Auflage (2020)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 05.10.2022 15:27
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.