030315 UE Vorbereitung auf die FÜM I - Europarechtlicher Teil (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.04.2020 00:01 bis Di 05.05.2020 23:59
- Abmeldung bis Mo 11.05.2020 23:59
Details
max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Achtung: Fernlehre (Moodle)!
Die „Anwesenheit“ in der ersten Einheit wird, sofern technisch möglich, weiterhin überprüft, um ein Nachrücken von der Warteliste zu ermöglichen.
- Montag 11.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 15.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Montag 18.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Freitag 22.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Montag 25.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle findet ausschließlich über Moodle statt.Leistungskontrolle:
- Zwischentest (max 20 Punkte) und Abschlusstest (max 30 Punkte). Die Tests werden in den Einheiten vom 22.5. und vom 8.6. mittels Moodle-Tests abgehalten, an denen die Studierenden online teilnehmen.
- Mündliche Mitarbeit wird ersetzt durch kleine schriftliche Aufgaben/Wiederholungsfragen auf Moodle, die die Studierenden jeweils nach Ende einer Einheit lösen können (freiwillig), um so ihre Gesamtpunktezahl zu erhöhen und die Endnote zu verbessern.
- Erlaubte Hilfsmittel während der schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1 ).
- Zwischentest (max 20 Punkte) und Abschlusstest (max 30 Punkte). Die Tests werden in den Einheiten vom 22.5. und vom 8.6. mittels Moodle-Tests abgehalten, an denen die Studierenden online teilnehmen.
- Mündliche Mitarbeit wird ersetzt durch kleine schriftliche Aufgaben/Wiederholungsfragen auf Moodle, die die Studierenden jeweils nach Ende einer Einheit lösen können (freiwillig), um so ihre Gesamtpunktezahl zu erhöhen und die Endnote zu verbessern.
- Erlaubte Hilfsmittel während der schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1 ).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
-Leistungskontrolle: Es müssen mind 25 Punkte für eine positive Note erreicht werden. Punkte können durch den Zwischentest, den Abschlusstest und Mitarbeit gesammelt werden.
Prüfungsstoff
-Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (2. Auflage 2018, facultas)Falls Sie aufgrund der geschlossenen Universität und Bibliothek das Skript nicht haben: Beim Verlag Facultas kann online (und bis 30.4. versandkostenfrei) bestellt werden.
Literatur
A. Pflichtliteratur:
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (facultas, 2. Auflage 2018)
-Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht (facultas, Neubearbeitung 1. Auflage 2019)
-Hubert Isak, Europarecht I und II (2-teilig; LexisNexis, 9. Auflage 2018)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 7. Auflage 2018)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2. Auflage 2018)
-Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (LexisNexis, 2. Auflage 2020)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (facultas, 2. Auflage 2018)
-Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)B. Weiterführende Literatur (optional):
-Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht (facultas, Neubearbeitung 1. Auflage 2019)
-Hubert Isak, Europarecht I und II (2-teilig; LexisNexis, 9. Auflage 2018)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 7. Auflage 2018)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2. Auflage 2018)
-Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (LexisNexis, 2. Auflage 2020)C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Achtung: Die „Anwesenheit“ in der ersten Einheit wird, sofern technisch möglich, weiterhin überprüft, um ein Nachrücken von der Warteliste zu ermöglichen.