Universität Wien

030315 UE Vorbereitung auf die FÜM I - Europarechtlicher Teil (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Achtung: Fernlehre (Moodle)!
Die „Anwesenheit“ in der ersten Einheit wird, sofern technisch möglich, weiterhin überprüft, um ein Nachrücken von der Warteliste zu ermöglichen.

  • Montag 11.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 15.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 18.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 22.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 25.05. 09:30 - 11:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I. Im Laufe der LV wird der Prüfungsstoff (Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht) unter anderem anhand von Wiederholungsfragen und kurzen Fällen und Beispielen aufbereitet.

Angesichts der derzeitigen Situation wird die Übung als Fernlehre auf Moodle angeboten. Die LV wird mittels Videos abgehalten, die den teilnehmenden Studierenden, je nach technischen Möglichkeiten, als Stream (live) oder vorab aufgezeichnet zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Achtung: Die „Anwesenheit“ in der ersten Einheit wird, sofern technisch möglich, weiterhin überprüft, um ein Nachrücken von der Warteliste zu ermöglichen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle findet ausschließlich über Moodle statt.

Leistungskontrolle:
- Zwischentest (max 20 Punkte) und Abschlusstest (max 30 Punkte). Die Tests werden in den Einheiten vom 22.5. und vom 8.6. mittels Moodle-Tests abgehalten, an denen die Studierenden online teilnehmen.
- Mündliche Mitarbeit wird ersetzt durch kleine schriftliche Aufgaben/Wiederholungsfragen auf Moodle, die die Studierenden jeweils nach Ende einer Einheit lösen können (freiwillig), um so ihre Gesamtpunktezahl zu erhöhen und die Endnote zu verbessern.
- Erlaubte Hilfsmittel während der schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1 ).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

-Leistungskontrolle: Es müssen mind 25 Punkte für eine positive Note erreicht werden. Punkte können durch den Zwischentest, den Abschlusstest und Mitarbeit gesammelt werden.

Prüfungsstoff

-Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (2. Auflage 2018, facultas)

Falls Sie aufgrund der geschlossenen Universität und Bibliothek das Skript nicht haben: Beim Verlag Facultas kann online (und bis 30.4. versandkostenfrei) bestellt werden.

Literatur

A. Pflichtliteratur:
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (facultas, 2. Auflage 2018)
-Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)

B. Weiterführende Literatur (optional):
-Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht (facultas, Neubearbeitung 1. Auflage 2019)
-Hubert Isak, Europarecht I und II (2-teilig; LexisNexis, 9. Auflage 2018)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (LexisNexis, 7. Auflage 2018)
-Marcus Klamert, EU-Recht (Manz, 2. Auflage 2018)
-Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (LexisNexis, 2. Auflage 2020)

C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)

D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15