Universität Wien

030315 UE Vorbereitung auf die FÜM I - Europarechtlicher Teil (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Beim ersten Termin besteht "Anwesenheitspflicht" bei der digitalen Live-Einheit. Wenn Sie ohne rechtzeitige Entschuldigung bei der ersten Einheit fehlen, werden Sie automatisch abgemeldet.

  • Mittwoch 26.05. 10:30 - 12:00 Digital
  • Donnerstag 27.05. 10:30 - 12:00 Digital
  • Montag 31.05. 10:30 - 12:00 Digital
  • Dienstag 01.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Montag 07.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Dienstag 08.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Donnerstag 10.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Montag 14.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Dienstag 15.06. 10:30 - 12:00 Digital
  • Donnerstag 17.06. 10:30 - 12:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I. Im Laufe der LV wird der Prüfungsstoff unter anderem anhand von Wiederholungsfragen und kurzen Fällen und Beispielen aufbereitet.
Die Einheiten werden digital im Moodle-Kurs abgehalten (mittels Video-Livestream), auch die Klausuren und Mitarbeitsmöglichkeiten wird es dort geben.
Die Live-Einheiten werden aufgezeichnet und den Studierenden für einen kurzen Zeitraum online zum Nachschauen zur Verfügung gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

-Leistungskontrolle: Zwischenklausur (max 20 Punkte) und Abschlussklausur (max 30 Punkte). Mitarbeit während der LV ist freiwillig und verbessert die Note. Die Klausuren finden während der Live-Einheiten auf Moodle statt. Es genügt eine positive Klausurnote, sofern Sie insgesamt genügend Punkte in der Lehrveranstaltung sammeln.
-erlaubte Hilfsmittel während der schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

-Leistungskontrolle: Es müssen insgesamt mind 25 Punkte für eine positive Note erreicht werden. Punkte können durch die Zwischenklausur, die Abschlussklausur und Mitarbeit gesammelt werden. Es müssen nicht beide Klausuren geschrieben werden, sofern Sie eine positive Klausurnote haben und insgesamt genügend Punkte in der Lehrveranstaltung sammeln.

Prüfungsstoff

-Skript: Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (3. Auflage 2020, facultas)

Literatur

A. Pflichtliteratur:
-Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht (3. Auflage 2020, facultas)
-Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1)

B. Weiterführende Literatur (optional):
-Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht (Neubearbeitung 1. Auflage 2019, facultas)
-Hubert Isak, Europarecht I und II (2-teilig; 9. Auflage 2018, LexisNexis)
-Florian Schuhmacher, Europarecht II (7. Auflage 2018, LexisNexis)
-Marcus Klamert, EU-Recht (2. Auflage 2018, Manz)
-Thomas Jaeger, Materielles Europarecht (2. Auflage 2020, LexisNexis)

C. In der Zeitschrift JAP finden Sie Musterlösungen für den europarechtlichen Teil der FÜM I. Achtung: Auf Aktualität dieser Musterlösungen achten! (optional)

D. Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Zulässige Kennzeichnungen: Farbliche Hervorhebungen sind zulässig. Artikelverweise sind zulässig. Jedenfalls nicht erlaubt sind darüber hinausgehende Kommentierungen, Anmerkungen, Stichworte oder Informationen. Sonstige Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (zB Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (zB Nichtigkeitsklage)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11