Universität Wien

030315 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2023W)

Schwerpunkt Vorbereitung für die mündliche Modulprüfung

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

2 Einheiten digital; 10.10. und 31.10., Uhrzeit wird noch bekannt gegeben.

Montag 09.10. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Mittwoch 11.10. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 16.10. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Mittwoch 18.10. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 23.10. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Mittwoch 25.10. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 30.10. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen der Übung werden verfassungsrechtliche Fragestellungen aus dem gesamten Fach behandelt. Bereits erworbenes Wissen soll auf konkrete Fragestellungen angewandt werden. Die Übung ist primär als Vorbereitung für die Modulprüfung aus Verfassungsrecht gedacht. Daher wird in der Übung die Prüfungssituation simuliert indem Studierende aufgerufen werden und Fragen, vergleichbar jenen bei einer mündlichen Prüfung, beantworten müssen. Die Beurteilung der Antworten erfolgt in Form von Mitarbeitspunkten für die mündliche Mitarbeit.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Kurs ist eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, die Leistungsanforderungen werden während des Semesters erbracht. Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von mündlicher Mitarbeit und zwei Tests.
Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Sie sind in jeder Stunde mitzunehmen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist für die Teilnahme obligatorisch – bei Verhinderung ist eine Entschuldigung erforderlich, da sonst die Abmeldung von der Lehrveranstaltung erfolgt.

Montag 9.10. Einheit mit Anwesenheitspflicht bei sonstiger Abmeldung
Dienstag 10.10. Test online; Uhrzeit wird noch bekannt gegeben
Mittwoch 11.10.
Montag 16.10.
Mittwoch 18.10.
Montag 23.10.
Mittwoch 25.10.
Montag 30.10.
Dienstag 31.10. digital, Test online bzw Ersatzleistung (Wiederholungsmöglichkeit)

Für die positive Absolvierung der Übung ist die positive Absolvierung eines schriftlichen Tests (mindestens 5 Punkte) erforderlich.
Für mündliche Mitarbeit (genauere Information über die Form der mündlichen Mitarbeit erfolgt in der ersten Einheit) können in den Stunden vom 9.10. bis 30.10. bis zu zwei Punkte erreicht werden. Bei besonders herausregenden Leistungen werden Zusatzpunkte vergeben.

Notenschlüssel:
00 – 10 Nicht genügend
11 – 13 Genügend
14 – 16 Befriedigend
17 – 19 Gut
Ab 20 Sehr gut

Prüfungsstoff

In jeder Übungseinheit werden anhand von Themenbereichen des Verfassungsrechts behandelt.
Für die Absolvierung der Übung ist es daher erforderlich, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben.

Literatur

Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht, Lernen, Üben, Wissen, 2. Auflage (2018)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 05.10.2023 10:06