Universität Wien

030315 PUE Übung aus Verfassungsrecht (2024W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 09.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 30.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 06.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 13.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 20.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 27.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 08.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, das Verständnis des Verfassungsrechts zu fördern, das erworbene Wissen zu festigen und die Fähigkeit zur Lösung verfassungsrechtlicher Fälle zu vermitteln.

Inhalt der Lehrveranstaltung ist das österreichische Bundesverfassungsrecht.

Methode der Lehrveranstaltung ist die Diskussion von Fragen und kurzen Fällen, die vor ihrer Besprechung auf Moodle bereitgestellt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei einstündige Klausuren, freiwillige mündliche Mitarbeit. Die Verwendung einer unkommentierten aktuellen Gesetzesausgabe (Kodex, RIS-Ausdrucke etc) bei der Klausur und während der Lehrveranstaltung ist gestattet und gewünscht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Basis der Bewertung ist die Klausurnote. Es werden zwei einstündige Klausuren angeboten, von denen zumindest eine positiv sein muss. Werden zwei Klausuren geschrieben, zählt die bessere Note. Studierende, die die erste Klausur positiv absolviert haben, müssen nicht, können aber zur zweiten Klausur antreten.

Je drei Mitarbeitsleistungen erhöhen den Notengrad der Klausur um eine Note. Durch mündliche Mitarbeit kann die Klausurnote allerdings um maximal zwei Notengrade verbessert werden.

Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen wird toleriert.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff der Klausuren setzt sich aus den in den Einheiten besprochenen Themengebieten zusammen. Der Prüfungsstoff der ersten Klausur besteht aus jenen Themen, die bis dahin besprochen wurden. Bei der zweiten Klausur ist Prüfungsstoff grundsätzlich der gesamte Stoff der Übung, der Fokus liegt allerdings auf jenen Themen, die nach der ersten Klausur besprochen wurden.

Literatur

Gesetzestexte:
Kodex Verfassungsrecht, 57. Aufl. (2024/2025)

Literatur:
Berka, Verfassungsrecht, 8. Auflage (2021), oder
Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Auflage (2015), oder
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 13. Auflage (2022).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: So 29.09.2024 09:25