030316 KU Aktuelles Verfassungsrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mi 03.10.2018 23:59
- Abmeldung bis Mi 10.10.2018 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 10.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
- Mittwoch 17.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 24.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 31.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 07.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 14.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 21.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 28.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 05.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 12.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 09.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 16.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 23.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Unsere Bundesverfassung ist alt: Das StGG gibt es mittlerweile seit über 150 Jahren, das B-VG kann bald auf eine hundertjährige Geschichte zurückblicken und auch die EMRK steht immerhin seit über 50 Jahren im Verfassungsrang. Hochaktuell dagegen ist das Verfassungsrecht als Rechtsgebiet, und zwar nicht nur, wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz (oder eine Bundespräsidentenwahl) aufhebt, sondern vor allem auch, wenn es um die Umsetzung neuer politischer Vorhaben geht. So werfen etwa die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, die bevorstehende Vereinheitlichung der Mindestsicherung sowie die Umstrukturierung der Sozialversicherungsträger Kernfragen des Verfassungsrechts auf. Es kann daher Licht in manchen politischen Diskurs bringen, sich mit aktuellen Entwicklungen im Verfassungsrecht zu beschäftigen; gleichzeitig kann praktisches Anschauungsmaterial aus dem Tagesgeschehen auch wunderbar dazu dienen, die Grundlagen des Verfassungsrechts zu erarbeiten.In diesem Kurs nehmen wir die genannten und andere Themen aus der neuesten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebungspraxis unter die Lupe. Anhand dieser Beispiele wollen wir veranschaulichen, wie verfassungsrechtliche Probleme erkannt und Lösungsansätze gefunden werden können. Und weil besonders die Grundrechte das politische Handeln begrenzen, legt der Kurs einen Schwerpunkt auf die praktische Anwendung der Grundrechtsprüfungsformeln, wie sie auch bei den Modulprüfungen verlangt wird.Im Verfassungsrecht gibt es selten eindeutige Lösungen. Deswegen ist es für das Gelingen des Kurses umso wichtiger, dass wir in eine gute Diskussion kommen. Der Kurs vermittelt Grundlagen des Verfassungsrechts und bereitet insoweit auf die Modulprüfungen vor; er richtet sich aber auch an fortgeschrittene Studierende, die mit uns tagespolitische Themen aus verfassungsrechtlicher Perspektive diskutieren wollen.Methode: Impulsvorträge der Studierenden, Grundlagenvermittlung durch die Lehrenden, gemeinsame Diskussion.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Benotung ergibt sich aus der Bewertung mündlicher (Impulsreferat, Mitarbeit) und schriftlicher Leistungen (LV-Protokoll, Klausur).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind drei der vier folgenden Leistungen zu erbringen: Impulsreferat (15-20 Minuten), Protokoll einer LV-Einheit für die Kolleg*innen, fünf Mitarbeitsplus, positive Klausur.
Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Es besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.
Prüfungsstoff
Die in den LV-Einheiten besprochenen Themen.
Literatur
Gesetzesausgabe, zB KODEX Verfassungsrecht (aktuell 45. Auflage mit Stand 1.10.2018)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15