Universität Wien

030317 KU Genderbezüge in der Kriminologie (2015S)

gilt als LV für das Spezialisierungs-EC Strafrecht

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mit der Anmeldung auf Moodle sind Sie automatisch in die LV aufgenommen.

Dienstag 10.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 17.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 24.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 14.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 21.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 28.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 05.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 12.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 19.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 02.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 09.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 16.06. 13:30 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 23.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 07.07. 13:30 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist der Frage nach dem Verhältnis von Geschlecht und Kriminalität gewidmet, die sich im Themenkomplex von Gewalt in Beziehungen zuspitzt.

Zu Beginn wird den Studierenden ein Überblick über die bekannt gewordene Kriminalität in Österreich geboten. An Hand der Polizeilichen und Gerichtlichen Kriminalstatistiken wird der Anteil von Frauen und Männern auf Opfer- und Täterseite verschiedener Delikte verglichen. Daran anknüpfend werden die Problematik des je nach Delikt höchst unterschiedlichen Dunkelfeldes sowie mögliche geschlechtsspezifische Selektionsmuster bei Anzeigeerstattung und Strafverfolgung diskutiert.

Anschließend soll für eine Auswahl von Kriminalitätstheorien, beginnend mit der Anomietheorie über die Lerntheorien bis zum labeling approach, erarbeitet werden, inwiefern einzelne Theorien in der Lage sind, den markanten Unterschied in der Kriminalitätsbelastung von Männern und Frauen zu erklären. Darüber hinaus werden historische und aktuelle Kriminalitätstheorien vorgestellt, die sich speziell mit Frauenkriminalität auseinandersetzen.

Im Bereich der Viktimologie wird teilweise wieder unter Heranziehung der Kriminalitätstheorien erarbeitet, inwiefern auch die Opferrolle erlernt werden kann. Das theoretische Konstrukt des Opferbeitrags, das die (unbewusste) Erleichterung einer Straftat bzw. die Mitwirkungan derselben durch das Opfer umfasst, soll vorgestellt und hinsichtlich der umstrittenen Anwendung auf Sexualdelikte diskutiert werden. Hierzu zählt auch die Frage, inwieweit an potentielle Opfer von Sexualdelikten (also meist generell an Frauen) gerichtete Verhaltensmaßregeln, etwa hinsichtlich Auftreten, Kleidung oder Freizeitverhalten, geeignete und angemessene Maßnahmen sind, um Sexualdelikte zu verhindern.

In der Folge werden einzelne Erscheinungsformen der Kriminalität erörtert, bei denen das Geschlechterverhältnis eine besondere Rolle spielt.
Einen wichtigen Schwerpunkt bilden hier natürlich die bereits angesprochenen Sexualdelikte. Die Entwicklung der einschlägigen Straftatbestände, von der Vergewaltigung bis zum neu formulierten Tatbestand der sexuellen Belästigung, spiegelt deutlich den wachsenden Einfluss der feministischen Sichtweise wider. Aber auch der Problemkreis Kindesmissbrauch soll erörtert werden. Hier scheinen zwar in der Statistik fast ausschließlich männliche Tatverdächtige und Verurteilte auf, ich möchte aber auch die meist strafrechtlich nicht relevante aber kriminologisch sicher bedeutsame Rolle der an der Tat nicht unmittelbar Beteiligten männlichen und weiblichen Bezugspersonen der Opfer erörtern, die bisweilen gar nicht oder erst viel zu spät die von dem Kind oder Jugendlichen ausgesandten Alarmsignale richtig deuten.

Zu dem Themenschwerpunkt Gewalt in der Familie wird nicht nur die kriminologische und gesellschaftspolitische Dimension dieses nach wie vor meist im Dunkelfeld bleibenden Phänomens dargestellt, sondern es werden auch die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Prävention und Reaktion, allen voran die beiden Gewaltschutzgesetze, erörtert. In diesem Zusammenhang soll auch ein aktuelles Gesetzesvorhaben diskutiert werden, das auf eine adäquate tatbestandsmäßige Erfassung wiederholter Gewalttaten im Familienkreis abzielt. Die Praxis hat nämlich gezeigt, dass die Aburteilung einzelner angezeigter Gewalthandlungen in der Regel nicht dem sozialen Unwert von systematisch ausgeübter Gewalt in der Familie gerecht werden kann. Die typischerweise vom Täter finanziell , sozial und/oder psychisch abhängigen Opfer, meist Frauen und Kinder, erleiden je nach der Dauer des Gewaltverhältnisses oft massive psychische und physische Beeinträchtigen, die weit über die typischen Tatfolgen leichter Körperverletzungen hinausgehen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Benotung erfolgt auf der Basis der Leistung beim Referat oder bei der schriftlichen Prüfung, die durch Mitarbeitspunkte aufgebessert werden kann. Zwei Wortmeldungen in der mündlichen Diskussion oder auf der Lernplattform sind erforderlich, um überhaupt die Lehrveranstaltung abschließen zu können; es gilt Anwesenheitspflicht!

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Der Stoff wird anhand von Vorträgen der Lehrveranstaltungsleiterin und Referaten der Studierenden über eingegrenzte und zur Verfügung gestellte Materialien erarbeitet. Ein bis zwei Gastvortragende aus der Praxis runden das Angebot ab.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15